Zürich (awp) - Im Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot bei SHL Telemedicine hat sich die Übernahmekommission erneut eingeschaltet. Demzufolge entspricht ein möglicher so genannter "Reverse Triangular Merger" einem Übernahmeangebot, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Laut der Schweizerischen Übernahmekommission (UEK) sei der Abschluss eines möglichen "Reverse Triangular Merger" zu einem Preis von mindestens 7,70 Franken pro Aktie gleichwertig mit einem Übernahmeangebot zum gleichen Preis, teilte die Medizintechnikfirma auf Veranlassung der Behörden am Freitag mit. Die UEK hatte im Mai verfügt, dass der Angebotspreis pro Aktie des von Mengke Cai, Kun Shen und weiteren zu veröffentlichende Pflichtangebot um 1,00 auf neu 7,70 Franken je Aktie zu reduzieren sei.

Bei einem "Reverse Triangular Merger", auch umgekehrte Dreiecksfusion genannt, führt eine Tochtergesellschaft der erwerbenden Firma den Kauf durch und wird daraufhin vom Zielunternehmen wiederum absorbiert. Eine solche Transaktion kann einfacher durchzuführen sein als eine direkte Fusion, weil die Tochtergesellschaft nur einen Aktionär hat.

Bei der an der SIX kotierten israelischen Telemedizinanbieterin SHL gibt es seit langem einen Machtkampf zwischen der Gründerfamilie Alroy und chinesischen Investoren um Mengke Cai und Kun Shen.

Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu und Kun Shen sowie Mengke Cai kämen gemäss UEK ihrer Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots an die Aktionäre von SHL nach, wenn bestimmte Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, hiess es am Freitag weiter.

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