DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 59. Zwischenmeldung
Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

27.01.2020 / 11:51
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - 59. Zwischenmeldung


Im Zeitraum vom 20. Januar 2020 bis einschließlich 26. Januar 2020 wurden insgesamt Stück 83.526 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 3. Dezember 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. Dezember 2018 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Stück Gewichteter Durchschnittskurs
20.01.2020 17.000 116,82172
21.01.2020 20.814 116,78151
22.01.2020 19.000 117,14323
23.01.2020 18.972 115,74649
24.01.2020 7.740 118,00441
 

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 3. Dezember 2018 bis einschließlich 26. Januar 2020 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 11.665.493 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

München, 27. Januar 2020

Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand



27.01.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Siemens Aktiengesellschaft
Werner-von-Siemens-Str. 1
80333 München
Deutschland
Internet: www.siemens.com

 
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