DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Healthineers AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 10. Zwischenmeldung
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 10. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 30. Dezember 2019 bis einschließlich 03. Januar 2020 wurden insgesamt Stück 90.949 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 20. September 2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 24. September 2019 mitgeteilt wurde. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 24. September 2019 bis einschließlich 03. Januar 2020 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 1.337.530 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgt durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
München, 07. Januar 2020
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Siemens Healthineers AG |
Henkestr. 127 | |
91052 Erlangen | |
Deutschland | |
Internet: | https://www.corporate.siemens-healthineers.com |
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