DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Healthineers AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 27. August 2018 bis einschließlich 31. August 2018 wurden insgesamt Stück 17.480 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 2. August 2018 gemäß nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. August 2018 mitgeteilt wurde. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (www.corporate.siemens-healthineers.com/de/ investor-relations). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 3. August 2018 bis einschließlich 31. August 2018 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 1.068.599 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgt durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Wertpapierhaus ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). München, 03. September 2018 Siemens Healthineers AG Der Vorstand
03.09.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Siemens Healthineers AG |
Henkestr. 127 | |
91052 Erlangen | |
Deutschland | |
Internet: | https://www.corporate.siemens-healthineers.com |
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720063 03.09.2018