DRESDEN (awp international) - Der Chef der Lokführergewerkschaft (GDL), Claus Weselsky, muss eine Werbung des Autovermieters Sixt mit seinem Foto und der Bezeichnung "Mitarbeiter des Monats" hinnehmen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am Dienstag und wies damit die Berufung des Klägers gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig zurück (Az.: 4 U 182218). Einen Anspruch auf Zahlung einer Lizenzgebühr habe er ebenfalls nicht. Weselskys Persönlichkeitsrecht stehe in diesem Fall hinter der Meinungsfreiheit des Autovermieters zurück.

Zur Begründung hiess es, Weselsky müsse als Person des öffentlichen Lebens bei vorrangigem öffentlichen Informationsinteresse auch die Vereinnahmung im Rahmen von Werbung hinnehmen. Das sei hier gegeben. Die Veröffentlichung des Bildes habe keine Einwilligung von Weselsky gebraucht und es entstehe auch nicht der Eindruck, dass dieser sich mit dem beworbenen Produkt identifiziere - vielmehr hätten die Adressaten den satirischen Charakter der Werbung erkannt.

Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Entscheidung kann nun noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Sixt hatte anlässlich der Lokführerstreiks 2014 und 2015 eine Anzeige mit einem Foto des GDL-Chefs mit der Bildunterschrift "Mitarbeiter des Monats" veröffentlicht./krk/DP/jha