Rückkaufangebot

DGAP-News: STADA Arzneimittel AG / Schlagwort(e): Anleihe                      
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung in Bezug auf             
Rückkaufangebot                                                                
                                                                               
21.03.2019 / 09:00                                                             
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
NICHT ZUR VERBREITUNG AN EINE U.S. PERSON ODER EINE PERSON, DIE SICH IN DEN    
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AUFHÄLT, BESTIMMT.                             
                                                                               
21. März 2019 - STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft ("STADA" oder die        
"Emittentin") mit eingetragenem Sitz in Stadastraße 2-18, 61118 Bad Vilbel,    
Bundesrepublik Deutschland gibt heute das Ergebnis ihres Angebotes an die      
Anleihegläubiger (die "Anleihegläubiger") der 1,750% Schuldverschreibungen, die
am 8. April 2015 in einem Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 300.000.000 begeben 
wurden und im Jahr 2022 fällig sind, ISIN XS1213831362, Common Code 121383136, 
WKN A14KJP (die "Schuldverschreibungen"), die ausstehenden                     
Schuldverschreibungen unter bestimmten Bedingungen durch einen Barankauf (das  
"Rückkaufangebot") zu erwerben, bekannt. Das Rückkaufangebot erfolgte unter den
Bedingungen und zu den Konditionen deren Einzelheiten in dem                   
Rückkauf-Memorandum vom 8. Januar 2019 beschrieben sind (das                   
"Rückkauf-Memorandum").                                                        
                                                                               
Anleihegläubiger haben der Emittentin während des Zeitraums vom 20. Februar    
2019, 15.00 Uhr (MEZ) ("Zweites Ablaufdatum") bis zum 20. März 2019, 15.00 Uhr 
(MEZ) ("Drittes Ablaufdatum") Schuldverschreibungen in einem Nennbetrag in Höhe
von EUR 410.000 zum Rückkauf angeboten.                                        
                                                                               
Die Emittentin gibt hiermit bekannt, dass sie sämtliche zum Dritten Ablaufdatum
wirksam zum Rückkauf angebotenen Schuldverschreibungen zu den im               
Rückkauf-Memorandum dargelegten Bedingungen und Konditionen zurückkaufen wird. 
Dritter Zahlungstag (wie im Rückkauf-Memorandum definiert) wird voraussichtlich
am 26. März 2019 sein.                                                         
                                                                               
Nach diesem Zeitpunkt werden Schuldverschreibungen insgesamt noch in Höhe eines
Nennbetrags von EUR 270.570.000 ausständig sein.                               
                                                                               
Viertes Ablaufdatum (wie im Rückkauf-Memorandum definiert) wird voraussichtlich
am 18. April 2019, 15.00 Uhr (MESZ) sein.                                      
                                                                               
Anfragen zum Rückkaufangebot können an den Tender Agent gerichtet werden:      
                                                                               
DER TENDER AGENT                                                               
                                                                               
Deutsche Bank Aktiengesellschaft                                               
Taunusanlage 12                                                                
60325 Frankfurt am Main                                                        
Deutschland                                                                    
                                                                               
zu Händen: Trust and Agency Services                                           
Telefon (Vereinigtes Königreich): +44 20 7547 5000                             
Telefon (Deutschland): +49 69 910 35270                                        
E-Mail: xchange.offer@db.com                                                   
                                                                               
DIE EMITTENTIN                                                                 
                                                                               
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft                                          
Stadastraße 2 - 18                                                             
61118 Bad Vilbel                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
HAFTUNGSAUSSCHLUSS                                                             
                                                                               
NICHT ZUR VERBREITUNG AN EINE U.S. PERSON ODER INNERHALB DER ODER IN DIE ODER  
AN EINE PERSON IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHR HERRSCHAFTSBEREICH  
UND IHRE BESITZTÜMER (EINSCHLIEßLICH PUERTO RICO, DIE U.S. VIRGIN ISLANDS,     
GUAM, AMERIKANISCH SAMOA, WAKE ISLAND UND DIE NÖRDLICHEN MARINA ISLANDS) ODER  
IRGENDEIN BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND DER DISTRICT OF  
COLUMBIA.                                                                      
                                                                               
Das Rückkaufangebot wurde weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
von Amerika abgegeben oder wird abgegeben werden, auch nicht durch die Nutzung 
von Postsendungen oder durch irgendein Mittel oder Instrument                  
zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder der Einrichtungen einer    
nationalen Wertpapierbörse. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf,    
Faxübermittlung, Email, Telefon und das Internet. Die Schuldverschreibungen    
dürfen nicht im Wege des Rückkaufangebots aus den oder innerhalb der           
Vereinigten Staaten von Amerika oder durch in den Vereinigten Staaten von      
Amerika ansässige oder wohnhafte Personen auf diese Art, durch diese Mittel    
oder Instrumente angeboten werden. Daher werden und dürfen keine Kopien dieser 
Bekanntmachung, des Rückkauf-Memorandum und etwaige Dokumente oder Unterlagen  
in Bezug auf das Rückkaufangebot direkt oder indirekt in die Vereinigten       
Staaten von Amerika oder an eine in den Vereinigten Staaten von Amerika        
ansässige oder wohnhafte Person versendet oder in anderer Weise übermittelt,   
geliefert oder weitergeleitet werden. Jedes als Antwort auf das Rückkaufangebot
behauptete Angebot zum Verkauf, das direkt oder indirekt auf einer Verletzung  
dieser Beschränkungen beruht, ist unwirksam, und Angebote zum Verkauf, die von 
einem Einwohner der Vereinigten Staaten oder einem Vertreter, Treuhänder oder  
anderen Intermediär abgegeben werden, der auf genaue Anweisungen für einen     
Auftraggeber handelt, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten abgibt,      
werden nicht angenommen.                                                       
                                                                               
Die Verbreitung dieses Rückkauf-Memorandums kann in bestimmten Jurisdiktionen  
gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieses                 
Rückkauf-Memorandums kommen, werden von der Emittentin und dem Tender Agent    
aufgefordert, sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese          
einzuhalten.                                                                   
                                                                               
Das Rückkaufangebot gilt nicht gegenüber Anleihegläubigern und wird nicht von  
Anleihegläubigern oder in ihrem Namen in Rechtsordnungen angenommen werden, in 
denen die Unterbreitung des Rückkaufangebots den Gesetzen und Vorschriften     
dieser Rechtsordnung widerspricht. Das Rückkaufangebot wurde ausschließlich    
gemäß dem Rückkauf-Memorandum vom 8. Januar 2019 gemacht.                      
                                                                               
Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem Rückkauf-Memorandum zu lesen.   
Diese Bekanntmachung und das Rückkauf-Memorandum enthalten wichtige            
Informationen, die vor einer Entscheidung über eine Beteiligung an dem         
Rückkaufangebot aufmerksam gelesen werden sollten. Sollte ein Anleihegläubiger 
irgendwelche Zweifel bezüglich der von ihm vorzunehmenden Handlung haben, wird 
ihm empfohlen, unverzüglich persönlichen finanziellen Rat durch seinen         
Aktienhändler, Bankmanager, Wirtschaftsprüfer oder einen anderen unabhängigen  
Finanzberater einzuholen. Jede Einzelperson oder jedes Unternehmen, deren      
Anleihen in ihrem Namen von einem Vermittler, Händler, einer Bank, Treuhänder, 
Treuhandunternehmen oder einer anderen Mittelsperson gehalten werden, müssen   
diese Mittelsperson kontaktieren, wenn sie an dem Rückkaufangebot teilnehmen   
möchten.                                                                       
                                                                               
Weder dieses Rückkauf-Memorandum noch irgendein anderes Dokument oder andere   
Unterlagen im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot wurden von der              
Luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur  
Financier) für Zwecke einer öffentlichen Bekanntmachung oder eines Verkaufs im 
Großherzogtum Luxemburg ("Luxemburg") genehmigt und werden auch nicht für      
Zwecke der Genehmigung eingereicht werden. Aufgrund dessen darf das            
Rückkaufangebot in Luxemburg weder direkt noch indirekt öffentlich bekannt     
gemacht werden und weder dieses Rückkauf-Memorandum noch jedes andere          
Angebotsrundschreiben, Prospekt, Antragsformular, Werbung oder andere mit dem  
Rückkaufangebot verbundenen Unterlagen dürfen verbreitet oder auf andere Weise 
in oder innerhalb von Luxemburg veröffentlicht werden. Hiervon ausgenommen sind
Verbreitungen, welche kein öffentliches Angebot von Wertpapierpapieren         
darstellen, abhängig von der Prospektpflicht gemäß dem Luxemburgischen Gesetz  
vom 10. Juli 2005 über die Prospektpflicht von Wertpapieren in seiner aktuellen
Fassung, welches die Prospektrichtlinie in seiner aktuellen Fassung            
implementiert.                                                                 
                                                                               
Dieses Angebot fällt nicht unter das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes  
(WpÜG). Die Angebotsunterlage wurde nicht an die Bundesanstalt für             
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Durchsicht, Überprüfung und/oder     
Genehmigung übersandt. Dieses Angebot wird auch zukünftig nicht Gegenstand     
eines Notifizierungs-, Registrierungs-, Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren  
außerhalb von Deutschland sein, noch wurden solche Verfahren in der            
Vergangenheit angestrengt oder durchgeführt. Die Veröffentlichung, Versendung, 
Vertreibung oder Verbreitung dieses Angebotsdokuments oder mit diesem          
zusammenhängende Dokumente außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können     
rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Dieses Angebotsdokument und andere, mit
diesem zusammenhängende Dokumente dürfen von Dritten in Ländern, in denen      
dieses rechtswidrig wäre, nicht versendet, vertrieben, verbreitet oder         
veröffentlicht werden. Depotbanken dürfen das Angebotsdokument außerhalb der   
Bundesrepublik Deutschland nicht veröffentlichen, verbreiten oder vertreiben,  
es sei denn dies ist nach allen nationalen und ausländischen zwingenden        
Rechtsvorschriften rechtmäßig. Dieses Angebot wird ausschließlich unter den in 
dem Angebotsdokument genauer bezeichneten Bedingungen unterbreitet.            
                                                                               
Die Informationen in dieser Bekanntmachung wurden weder an eine autorisierte   
Person kommuniziert noch von dieser für Zwecke der Section 21 des              
Finanzdienstleistungen und Kapitalmarkt Gesetzes 2000 (Financial Services and  
Markets Act 2000) genehmigt. Daher dürfen die Dokumente und/oder Unterlagen    
nicht verbreitet werden und dürfen nicht an die allgemeine Öffentlichkeit im   
Vereinigten Königreich weitergegeben werden. Die Kommunikation von solchen     
Dokumenten und/oder Materialien als Förderung von Finanzeninstrumenten darf nur
an solche Personen im Vereinigten Königreich erfolgen, die (i) unter die       
Definition des "investment professionals" (wie in Artikel 19(5) des Financial  
Services and Markets Act 2000(Financial Promotion) Order 2005 (jeweils wie     
geändert die "Financial Promotion Order") definiert), (ii) oder an Personen,   
die unter Artikel 43 der Financial Promotion Order (inklusive Mitglieder oder  
Gläubiger der Gesellschaft), oder (iii) an Personen, die ansonsten die         
Materialien in rechtmäßiger Weise erhalten dürfen (diese Personen zusammen die 
"RelevantenPersonen"). Jede andere Person im Vereinigten Königreich, die keine 
Relevante Person ist, darf nicht nach diesen Materialien oder Dokumenten       
handeln oder auf ihren Inhalt vertrauen.                                       
                                                                               
Diese Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen, welche     
naturgemäß Risiken, Ungewissheiten und Annahmen unterliegen. Es ist nicht      
gewährleistet, dass die hierin beschriebenen Transaktionen tatsächlich oder    
unter den angegebenen Bedingungen durchgeführt werden. Die Emittentin übernimmt
keine Verpflichtung, die Informationen, die in dieser Bekanntmachung enthalten 
sind, zu aktualisieren oder zu korrigieren.                                    
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
21.03.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.                                     
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate  
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                                 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
------------------------------------------------------------                   



Sprache:     Deutsch                                                         

Unternehmen: STADA Arzneimittel AG                                           

             Stadastraße 2-18                                                

             61118 Bad Vilbel                                                

             Deutschland                                                     

Telefon:     +49 (0)6101 603-4689                                            

Fax:         +49 (0)6101 603- 215                                            

E-Mail:      ir@stada.de                                                     

Internet:    www.stada.de                                                    

ISIN:        DE0007251803                                                    

WKN:         725180                                                          

Börsen:      Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Hamburg, München







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



------------------------------------------------------------ 

790103  21.03.2019