STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft  Bekanntmachung in Bezug auf Rückkaufangebot

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DGAP-News: STADA Arzneimittel AG / Schlagwort(e): Anleihe
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft Bekanntmachung in Bezug auf
Rückkaufangebot

21.05.2019 / 09:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VERBREITUNG AN EINE U.S. PERSON ODER EINE PERSON, DIE SICH IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AUFHÄLT, BESTIMMT.

21. Mai 2019 - STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft ("STADA" oder die
"Emittentin")
mit eingetragenem Sitz in Stadastraße 2-18, 61118 Bad Vilbel, Bundesrepublik
Deutschland gibt heute das Ergebnis ihres Angebotes an die Anleihegläubiger
(die "Anleihegläubiger") der 1,750% Schuldverschreibungen, die am 8. April
2015 in einem Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 300.000.000 begeben wurden
und im Jahr 2022 fällig sind, ISIN XS1213831362, Common Code 121383136, WKN
A14KJP (die "Schuldverschreibungen"), die ausstehenden Schuldverschreibungen
unter bestimmten Bedingungen durch einen Barankauf (das "Rückkaufangebot")
zu erwerben, bekannt. Das Rückkaufangebot erfolgte unter den Bedingungen und
zu den Konditionen deren Einzelheiten in dem Rückkauf-Memorandum vom 8.
Januar 2019 beschrieben sind (das "Rückkauf-Memorandum").

Anleihegläubiger haben der Emittentin während des Zeitraums vom 18. April
2019, 15.00 Uhr (MESZ) ("Viertes Ablaufdatum") bis zum 20. Mai 2019, 15.00
Uhr (MESZ) ("Fünftes Ablaufdatum") Schuldverschreibungen in einem Nennbetrag
in Höhe von EUR 10.000 zum Rückkauf angeboten.

Die Emittentin gibt hiermit bekannt, dass sie sämtliche zum Fünften
Ablaufdatum wirksam zum Rückkauf angebotenen Schuldverschreibungen zu den im
Rückkauf-Memorandum dargelegten Bedingungen und Konditionen zurückkaufen
wird. Fünfter Zahlungstag (wie im Rückkauf-Memorandum definiert) wird
voraussichtlich am 24. Mai 2019 sein.

Nach diesem Zeitpunkt werden Schuldverschreibungen insgesamt noch in Höhe
eines Nennbetrags von EUR 270.434.000 ausständig sein.

Finales Ablaufdatum (wie im Rückkauf-Memorandum definiert) und damit Ende
des Rückkaufangebotes wird voraussichtlich am 19. Juni 2019, 15.00 Uhr
(MESZ) sein. Finales Bekanntmachungsdatum (wie im Rückkauf-Memorandum
definiert) der Ergebnisse des Rückkaufangebots wird voraussichtlich der 21.
Juni 2019 sein.

Anfragen zum Rückkaufangebot können an den Tender Agent gerichtet werden:

DER TENDER AGENT

Deutsche Bank Aktiengesellschaft
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

zu Händen: Trust and Agency Services
Telefon (Vereinigtes Königreich): +44 20 7547 5000
Telefon (Deutschland): +49 69 910 35270
E-Mail: xchange.offer@db.com

DIE EMITTENTIN

STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
Stadastraße 2 - 18
61118 Bad Vilbel
Deutschland

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

NICHT ZUR VERBREITUNG AN EINE U.S. PERSON ODER INNERHALB DER ODER IN DIE
ODER AN EINE PERSON IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHR
HERRSCHAFTSBEREICH UND IHRE BESITZTÜMER (EINSCHLIEßLICH PUERTO RICO, DIE
U.S. VIRGIN ISLANDS, GUAM, AMERIKANISCH SAMOA, WAKE ISLAND UND DIE
NÖRDLICHEN MARINA ISLANDS) ODER IRGENDEIN BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA UND DER DISTRICT OF COLUMBIA.

Das Rückkaufangebot wurde weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika abgegeben oder wird abgegeben werden, auch nicht durch
die Nutzung von Postsendungen oder durch irgendein Mittel oder Instrument
zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder der Einrichtungen einer
nationalen Wertpapierbörse. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf,
Faxübermittlung, Email, Telefon und das Internet. Die Schuldverschreibungen
dürfen nicht im Wege des Rückkaufangebots aus den oder innerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika oder durch in den Vereinigten Staaten von
Amerika ansässige oder wohnhafte Personen auf diese Art, durch diese Mittel
oder Instrumente angeboten werden. Daher werden und dürfen keine Kopien
dieser Bekanntmachung, des Rückkauf-Memorandum und etwaige Dokumente oder
Unterlagen in Bezug auf das Rückkaufangebot direkt oder indirekt in die
Vereinigten Staaten von Amerika oder an eine in den Vereinigten Staaten von
Amerika ansässige oder wohnhafte Person versendet oder in anderer Weise
übermittelt, geliefert oder weitergeleitet werden. Jedes als Antwort auf das
Rückkaufangebot behauptete Angebot zum Verkauf, das direkt oder indirekt auf
einer Verletzung dieser Beschränkungen beruht, ist unwirksam, und Angebote
zum Verkauf, die von einem Einwohner der Vereinigten Staaten oder einem
Vertreter, Treuhänder oder anderen Intermediär abgegeben werden, der auf
genaue Anweisungen für einen Auftraggeber handelt, der Anweisungen aus den
Vereinigten Staaten abgibt, werden nicht angenommen.

Die Verbreitung dieses Rückkauf-Memorandums kann in bestimmten
Jurisdiktionen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz
dieses Rückkauf-Memorandums kommen, werden von der Emittentin und dem Tender
Agent aufgefordert, sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese
einzuhalten.

Das Rückkaufangebot gilt nicht gegenüber Anleihegläubigern und wird nicht
von Anleihegläubigern oder in ihrem Namen in Rechtsordnungen angenommen
werden, in denen die Unterbreitung des Rückkaufangebots den Gesetzen und
Vorschriften dieser Rechtsordnung widerspricht. Das Rückkaufangebot wurde
ausschließlich gemäß dem Rückkauf-Memorandum vom 8. Januar 2019
gemacht.

Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem Rückkauf-Memorandum zu lesen.
Diese Bekanntmachung und das Rückkauf-Memorandum enthalten wichtige
Informationen, die vor einer Entscheidung über eine Beteiligung an dem
Rückkaufangebot aufmerksam gelesen werden sollten. Sollte ein
Anleihegläubiger irgendwelche Zweifel bezüglich der von ihm vorzunehmenden
Handlung haben, wird ihm empfohlen, unverzüglich persönlichen finanziellen
Rat durch seinen Aktienhändler, Bankmanager, Wirtschaftsprüfer oder einen
anderen unabhängigen Finanzberater einzuholen. Jede Einzelperson oder jedes
Unternehmen, deren Anleihen in ihrem Namen von einem Vermittler, Händler,
einer Bank, Treuhänder, Treuhandunternehmen oder einer anderen Mittelsperson
gehalten werden, müssen diese Mittelsperson kontaktieren, wenn sie an dem
Rückkaufangebot teilnehmen möchten.

Weder dieses Rückkauf-Memorandum noch irgendein anderes Dokument oder andere
Unterlagen im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot wurden von der
Luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du
Secteur Financier) für Zwecke einer öffentlichen Bekanntmachung oder eines
Verkaufs im Großherzogtum Luxemburg ("Luxemburg") genehmigt und werden auch
nicht für Zwecke der Genehmigung eingereicht werden. Aufgrund dessen darf
das Rückkaufangebot in Luxemburg weder direkt noch indirekt öffentlich
bekannt gemacht werden und weder dieses Rückkauf-Memorandum noch jedes
andere Angebotsrundschreiben, Prospekt, Antragsformular, Werbung oder andere
mit dem Rückkaufangebot verbundenen Unterlagen dürfen verbreitet oder auf
andere Weise in oder innerhalb von Luxemburg veröffentlicht werden. Hiervon
ausgenommen sind Verbreitungen, welche kein öffentliches Angebot von
Wertpapierpapieren darstellen, abhängig von der Prospektpflicht gemäß dem
Luxemburgischen Gesetz vom 10. Juli 2005 über die Prospektpflicht von
Wertpapieren in seiner aktuellen Fassung, welches die Prospektrichtlinie in
seiner aktuellen Fassung implementiert.

Dieses Angebot fällt nicht unter das Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG). Die Angebotsunterlage wurde nicht an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Durchsicht,
Überprüfung und/oder Genehmigung übersandt. Dieses Angebot wird auch
zukünftig nicht Gegenstand eines Notifizierungs-, Registrierungs-,
Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren außerhalb von Deutschland sein, noch
wurden solche Verfahren in der Vergangenheit angestrengt oder durchgeführt.
Die Veröffentlichung, Versendung, Vertreibung oder Verbreitung dieses
Angebotsdokuments oder mit diesem zusammenhängende Dokumente außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland können rechtlichen Beschränkungen unterliegen.
Dieses Angebotsdokument und andere, mit diesem zusammenhängende Dokumente
dürfen von Dritten in Ländern, in denen dieses rechtswidrig wäre, nicht
versendet, vertrieben, verbreitet oder veröffentlicht werden. Depotbanken
dürfen das Angebotsdokument außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht
veröffentlichen, verbreiten oder vertreiben, es sei denn dies ist nach allen
nationalen und ausländischen zwingenden Rechtsvorschriften rechtmäßig.
Dieses Angebot wird ausschließlich unter den in dem Angebotsdokument genauer
bezeichneten Bedingungen unterbreitet.

Die Informationen in dieser Bekanntmachung wurden weder an eine autorisierte
Person kommuniziert noch von dieser für Zwecke der Section 21 des
Finanzdienstleistungen und Kapitalmarkt Gesetzes 2000 (Financial Services
and Markets Act 2000) genehmigt. Daher dürfen die Dokumente und/oder
Unterlagen nicht verbreitet werden und dürfen nicht an die allgemeine
Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich weitergegeben werden. Die
Kommunikation von solchen Dokumenten und/oder Materialien als Förderung von
Finanzeninstrumenten darf nur an solche Personen im Vereinigten Königreich
erfolgen, die (i) unter die Definition des "investment professionals" (wie
in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (jeweils wie geändert die "Financial Promotion Order")
definiert), (ii) oder an Personen, die unter Artikel 43 der Financial
Promotion Order (inklusive Mitglieder oder Gläubiger der Gesellschaft), oder
(iii) an Personen, die ansonsten die Materialien in rechtmäßiger Weise
erhalten dürfen (diese Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Jede
andere Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist,
darf nicht nach diesen Materialien oder Dokumenten handeln oder auf ihren
Inhalt vertrauen.

Diese Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen, welche
naturgemäß Risiken, Ungewissheiten und Annahmen unterliegen. Es ist nicht
gewährleistet, dass die hierin beschriebenen Transaktionen tatsächlich oder
unter den angegebenen Bedingungen durchgeführt werden. Die Emittentin
übernimmt keine Verpflichtung, die Informationen, die in dieser
Bekanntmachung enthalten sind, zu aktualisieren oder zu korrigieren.


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21.05.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    STADA Arzneimittel AG
                   Stadastraße 2-18
                   61118 Bad Vilbel
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)6101 603-4689
   Fax:            +49 (0)6101 603- 215
   E-Mail:         ir@stada.de
   Internet:       www.stada.de
   ISIN:           DE0007251803
   WKN:            725180
   Börsen:         Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in
                   Hamburg, München
   EQS News ID:    813781



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