LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das EU-Gericht urteilt am Dienstag in Luxemburg (9.30 Uhr) über zweifelhafte Steuervorteile der US-Kaffeehauskette Starbucks und der Finanztochter des Autobauers Fiat. Im Fokus stehen Abmachungen der Unternehmen mit den Niederlanden beziehungsweise mit Luxemburg (Rechtssachen T-755/15, T-759/15, T-760/15, T-636/16). Das Urteil könnte auch für weitere Fälle Signalwirkung haben.

Die EU-Kommission war 2015 zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl Starbucks als auch Fiat unerlaubte Steuervorteile erhielten. Sie verschoben Gewinne demnach innerhalb der gleichen Gruppe von einem Unternehmen zum anderen. Der Brüsseler Behörde zufolge zahlten sie unterm Strich beinahe keine Steuern auf erzielte Gewinne.

Starbucks musste daher in den Niederlanden, Fiat in Luxemburg etwa 30 Millionen Euro nachzahlen. Sowohl die Unternehmen als auch die beiden Staaten gehen dagegen nun vor Gericht vor.

Die Fälle stehen in einer Reihe mit weiteren aufsehenerregenden Steuerentscheidungen der EU-Wettbewerbshüter. 2017 kam die Behörde etwa zu dem Schluss, dass auch Amazon unzulässige Steuervorteile in Luxemburg erhalten habe.

Die wohl weitreichendste Entscheidung in Sachen Steuern traf die EU-Kommission im August 2016. Die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager forderte den US-Konzern Apple auf, 13 Milliarden Euro plus Zinsen in Irland zurückzuzahlen, weil das Land dem Unternehmen eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Apple weist das zurück, der Fall wird derzeit ebenfalls in Luxemburg verhandelt.

Die EU-Kommission hat sich in den vergangenen fünf Jahren an verschiedenen Fronten für einheitlichere und transparentere Steuerregelungen in Europa eingesetzt. Ein Vorschlag der Brüsseler Behörde für eine EU-Digitalsteuer scheiterte aber beispielsweise am Widerstand einzelner Staaten, darunter Irland.

Im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie der G20 arbeiten die führenden Industrienationen derzeit an einer Reform des globalen Steuersystems. Eine Einigung soll im Jahr 2020 stehen./asa/DP/zb