• Konsortium prüft alternative Möglichkeiten, die Auszahlung zu verhindern
  • Ausblick: Operative EBIT-Marge des STRABAG-Konzerns 2018 bekräftigt
Wien/Mailand, 6.12.2018---Die gerichtliche Auseinandersetzung eines Konsortiums unter Federführung der österreichischen STRABAG AG im Zusammenhang mit dem norditalienischen Autobahnprojekt "Pedemontana" führte Anfang des Jahres zur Inanspruchnahme einer Sicherheit durch die Auftraggeberseite. Aus Sicht des Konsortiums ist diese Inanspruchnahme ungerechtfertigt, daher stellte es am 15.3.2018 einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Inanspruchnahme beim zuständigen Gericht in Mailand.

Dieser Antrag ist nun in einer schriftlichen Entscheidung, die heute zugestellt wurde, abgewiesen worden. Das Konsortium wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel erheben sowie alternative Möglichkeiten, die Auszahlung zu verhindern, prüfen.

Aus Sicht des Konsortiums besteht in dem Fall, dass der Garantiebetrag von bis zu rd. € 260 Mio. vorläufig ausbezahlt werden muss, ein in voller Höhe zu aktivierender Rückforderungsanspruch. Dieser Anspruch ist in der bereits gerichtsanhängigen Auseinandersetzung rund um die Bauzeitverzögerungen und die damit einhergehenden beträchtlichen Kostenüberschreitungen (zusätzlich) geltend zu machen. Die Rechtsposition des Konsortiums in diesem anhängigen Gerichtsverfahren wird durch die Auszahlung nicht beeinträchtigt.

In diesem Zusammenhang bekräftigt STRABAG ihre Prognose einer EBIT-Marge von mindestens 3,3 % aus dem operativen Geschäft für das Geschäftsjahr 2018.

STRABAG SE
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Strabag SE veröffentlichte diesen Inhalt am 06 Dezember 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 06 Dezember 2018 15:09:07 UTC.