DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Südzucker AG / Bekanntmachung nach Art. 
5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der delegierten        
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016                      
Südzucker AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation                   
                                                                               
02.06.2020 / 15:51                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 
2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Südzucker AG beabsichtigt, im Zeitraum vom 3. Juni 2020 bis zum 12. Juni   
2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 45.000 Aktien der Südzucker AG (ISIN  
DE0007297004) zu erwerben. Der Aktienrückkauf erfolgt über die Börse und ist   
auf einen für den Erwerb der Aktien aufzuwendenden Gesamtkaufpreis von EUR     
652.500,00 begrenzt (ohne Erwerbsnebenkosten).                                 
                                                                               
Der Erwerb der Aktien dient einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem        
Belegschaftsaktienprogramm der Südzucker AG i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der    
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Die tatsächliche Anzahl der zu       
erwerbenden Aktien im Rahmen des vorgesehenen Maximalvolumens von 45.000 Aktien
hängt von der Entwicklung des Aktienkurses der Aktien der Südzucker AG während 
des oben genannten Rückkaufzeitraums ab.                                       
                                                                               
Die Südzucker AG wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den
anwendbaren Bestimmungen der Delegierten-Verordnung (EU) 2016/1052 der         
Kommission vom 8. März 2016 durchführen.                                       
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts, das entsprechend     
Artikel 4 Abs. 2 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der          
Kommission vom 8. März 2016 seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs
der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Südzucker AG trifft. Die       
Südzucker AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des          
Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut ist hierbei an die für              
Rückkaufprogramme anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und
der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom  
8. März 2016 gebunden.                                                         
                                                                               
Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend und ausschließlich über die  
Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA)         
erfolgen. Er erfolgt im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 
bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und 
des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme 
und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen.                          
                                                                               
Entsprechend dieser Regelungen darf u.a. der jeweilige Kaufpreis (ohne         
Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu erwerbenden Aktien den Kurs des letzten  
unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des      
derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der jeweilige Kauf 
erfolgt, nicht überschreiten. Es erfolgt keine Auftragserteilung während einer 
Auktionsphase, und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden
während dieser Phase nicht geändert. Die Bank darf ferner an einem Tag zusammen
nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der     
Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche      
tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumens der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.                
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,   
jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.                       
                                                                               
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden          
Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der 
Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form  
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Südzucker AG über den       
Verlauf des Rückkaufprogramms unter                                            
                                                                               
https://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Aktie/Belegschaftsaktien/      
                                                                               
gemäß der gesetzlichen Bestimmungen berichten und dafür sorgen, dass die       
Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich      
zugänglich bleiben.                                                            
                                                                               
Mannheim, im Juni 2020                                                         
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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02.06.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch          

Unternehmen: Südzucker AG     

             Maximilianstr. 10

             68165 Mannheim   

             Deutschland      

Internet:    www.suedzucker.de







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1060845  02.06.2020