Hauptversammlung am 19.07.2018 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt / Bekanntmachung der Einberufung  
zur Hauptversammlung                                                           
Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: Bekanntmachung der Einberufung zur          
Hauptversammlung am 19.07.2018 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                              
                                                                               
22.05.2018 / 15:06                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
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Südzucker AG Mannheim WKN 729 700                                              
ISIN DE 0007297004 Einladung und Tagesordnung                                  
zur                                                                            
ordentlichen Hauptversammlung der                                              
Südzucker AG                                                                   
Mannheim am Donnerstag, 19. Juli 2018, 10:00 Uhr im Congress Center            
Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland                   
                                                                               
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 19. Juli 2018, 10:00 Uhr, im  
Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland,  
stattfindenden                                                                 
ordentlichen Hauptversammlung                                                  
                                                                               
ein.                                                                           
                                                                               
                                                                               
I. TAGESORDNUNG                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts           
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) für   
das Geschäftsjahr 2017/18, des gebilligten Konzernabschlusses und des          
Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §    
315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18 und des Berichts des            
Aufsichtsrats                                                                  
                                                                               
2. Verwendung des Bilanzgewinns                                                
                                                                               
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18       
                                                                               
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18   
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das           
Geschäftsjahr 2018/19 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische           
Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen                               
                                                                               
6. Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts        
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB)       
für das Geschäftsjahr 2017/18, des gebilligten Konzernabschlusses und des      
Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach      
§ 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18 und des Berichts des          
Aufsichtsrats                                                                  
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2018 den vom Vorstand        
aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der      
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen          
Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine              
Beschlussfassung.                                                              
                                                                               
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns                                             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südzucker AG      
für das Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von 91.914.483,02 EUR wie folgt zu       
verwenden:                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ausschüttung einer Dividende von 0,45 EUR je Aktie auf 91.882.481,40 EUR       
204.183.292 Stückaktien                                                        
                                                                               
Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag) 32.001,62 EUR                        
                                                                               
Bilanzgewinn 91.914.483,02 EUR                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten       
Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung                
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet           
werden, der eine unveränderte Dividende pro dividendenberechtigter             
Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der              
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss                        
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 24. Juli 2018.                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18    
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für      
das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.                              
                                                                               
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18
                                                                               
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats      
für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.                          
                                                                               
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das        
Geschäftsjahr 2018/19 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische           
Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des                      
Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH                      
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer        
und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie zum         
Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen               
Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2018/19 und für das erste            
Quartal des Geschäftsjahres 2019/20 zu bestellen.                              
                                                                               
TOP 6 Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung                                    
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  '§ 4 Absatz 3 der Satzung wird geändert und insgesamt wie folgt neu          
gefasst:                                                                       
                                                                               
  (3) Die Form der Aktien und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine         
wird vom                                                                       
Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat bestimmt. Es können              
Sammelurkunden ausgegeben werden. Ein Anspruch der Aktionäre auf               
Verbriefung                                                                    
ihrer Anteile sowie etwaiger Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine ist          
ausgeschlossen, soweit seine Gewährung nicht nach den Regeln erforderlich      
                                                                               
ist, die an einer Börse gelten, an der die Aktien zugelassen sind.'            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mit der Neufassung von § 4 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft soll die      
einheitliche Anwendung des Effektengiros ermöglicht                            
werden. Die Einbuchung aller Aktien der Gesellschaft im Effektengiro ist       
ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Abwicklungseffizienz.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der     
Hauptversammlung 204.183.292 EUR und ist in 204.183.292                        
Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine   
Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                              
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit jeweils        
204.183.292. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung                
hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
2. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts                                                                    
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich                                      
bis spätestens 12. Juli 2018 (24:00 Uhr) unter der Adresse                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
c/o Deutsche Bank AG                                                           
                                                                               
Securities Production                                                          
                                                                               
- General Meetings -                                                           
                                                                               
Postfach 20 01 07                                                              
                                                                               
60605 Frankfurt am Main                                                        
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Telefax: +49 69 12012-86045                                                    
                                                                               
E-Mail: wp.hv@db-is.com                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des             
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht                      
haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 28. 
Juni 2018, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag - auch Record Date - genannt), Aktionär 
der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis               
des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis        
spätestens 12. Juli 2018 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung                        
und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache   
abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle                                  
der Südzucker AG werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten   
für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt.                           
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte                            
bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und 
die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in      
diesen Fällen durch                                                            
das depotführende Institut vorgenommen. Eintrittskarten sind reine             
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen        
dar.                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die        
Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung  
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär                                 
nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag                       
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem        
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht                            
an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich insoweit      
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.                           
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben,  
sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung                           
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem      
Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag                               
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein         
relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch         
Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine                             
Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist
Folgendes zu beachten:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der     
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt                      
der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere  
von diesen zurückweisen.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.                              
Mangels anderer Willenskundgabe des Aktionärs gilt das persönliche Erscheinen  
des Aktionärs in der Hauptversammlung als Widerruf                             
einer zuvor erteilten Vollmacht.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen  
nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten                                
Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu       
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden                            
zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine     
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in §                                 
135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen   
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen,                            
sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an
die Adresse                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
Telefax: +49 89 309037-4675                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
übermittelt werden.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das den        
Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte                  
übersandt wird.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem Jahr die Möglichkeit,  
von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene                                
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die  
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern        
eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu ebenfalls das Formular verwenden,
das den Aktionären nach der Anmeldung zusammen                                 
mit der Eintrittskarte übersandt wird. Eine Vollmacht zugunsten der von der    
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfordert,                         
dass diesen ausdrückliche Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,                            
nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die         
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann nicht an     
Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der                                 
Hauptversammlung, erstmals in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge   
oder sonstige nicht ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung                     
von Aktionären mitgeteilte Anträge i. S. v. § 126 AktG und Wahlvorschläge i. S.
v. § 127 AktG teilgenommen werden. Die Stimmrechtsvertreter                    
nehmen auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen   
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen                             
von Fragen oder Anträgen entgegen.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte                   
Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf und der Nachweis der                 
Bevollmächtigung müssen in Textform übermittelt werden. Die notwendigen        
Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre                            
zusammen mit der Eintrittskarte.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch nach Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten            
Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich                   
an der Hauptversammlung teilnehmen.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft senden Sie  
bitte per Post oder Telefax bis spätestens 18. Juli 2018 (18:00 Uhr Eingang) an
die folgende Adresse:                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Telefax: +49 89 309037-4675                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Übermittlung von Vollmachten und Weisungen, Widerruf von Vollmachten und       
Nachweis der Bevollmächtigung in elektronischer Form                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten und Weisungen, der Widerruf von Vollmachten und der Nachweis der   
Bevollmächtigung können auch elektronisch über ein internetgestütztes          
Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft übermittelt werden. Dieses     
System ist für die                                                             
Aktionäre zugänglich über:                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dort finden Sie auch weiterführende Hinweise zur Nutzung dieses Systems. Für   
die Erteilung von Vollmachten und Weisungen über                               
dieses System gelten folgende Fristen:                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter können bis 18:00 Uhr am    
Vortag der Versammlung (18. Juli 2018) erteilt, geändert oder widerrufen       
werden.                                                                        
                                                                               
- Vollmacht an Dritte kann bis zum Ende der Versammlung erteilt, nachgewiesen, 
geändert oder widerrufen werden.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
3. RECHTE DER AKTIONÄRE                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals (das        
entspricht 10.209.164,60 EUR oder 10.209.165 Aktien)                           
oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR des Grundkapitals (dies entspricht  
500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass                              
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem     
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine                                
Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den     
Vorstand der Südzucker AG zu richten und muss der                              
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des  
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind                                  
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 18. Juni 2018,   
24:00 Uhr. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. 
Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen                            
an die folgende Adresse:                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
Vorstand                                                                       
                                                                               
Maximilianstraße 10                                                            
                                                                               
68165 Mannheim                                                                 
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der                                     
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das
Verlangen halten. § 121 Abs. 7 AktG ist für                                    
die Berechnung der Frist entsprechend anzuwenden. Für den Nachweis reicht eine 
entsprechende Bestätigung des depotführenden                                   
Instituts aus.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht      
bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung                               
bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im             
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung         
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information  
in der ganzen Europäischen Union verbreiten.                                   
Sie werden außerdem unter                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bekannt gemacht.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand   
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der                                
Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern unterbreiten.  
Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge                           
sind ausschließlich an                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
Investor Relations                                                             
                                                                               
Maximilianstraße 10                                                            
                                                                               
68165 Mannheim                                                                 
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax an Nr.: +49 621 421-449                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per E-Mail an: investor.relations@suedzucker.de                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu richten.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. spätestens am 4.    
Juli 2018 (24:00 Uhr), unter der vorstehenden Adresse zugegangene und          
ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden           
unverzüglich unter der Internetadresse                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls  
unter der vorgenannten Adresse zugänglich gemacht.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines 
Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen,                                  
wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil
der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem                                    
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde.   
Ein Wahlvorschlag muss auch nicht zugänglich                                   
gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und   
den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält.                                
Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden,  
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der   
Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags                               
nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge,
die der Gesellschaft vorab übermittelt worden                                  
sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt     
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während                               
der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung
oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung                           
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten                                     
der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage                                 
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des                                     
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§ 122 Abs. 
2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden                                  
Sie auf der Website der Gesellschaft unter:                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
IV. WEITERE INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinweis auf die Website der Gesellschaft                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung         
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen                   
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Website der Gesellschaft 
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden  
Informationen liegen in der Hauptversammlung                                   
zur Einsichtnahme aus.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Südzucker AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name und Vorname,         
Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart                        
der Aktien und Nummer der Eintrittskarte; ggf. Name, Vorname und Anschrift     
eines vom Aktionär benannten Aktionärsvertreters)                              
auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und          
Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen                        
der Hauptversammlung zu ermöglichen.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre   
und Aktionärsvertreter an der Hauptversammlung                                 
zwingend erforderlich. Verantwortlicher für die Verarbeitung ist die Südzucker 
AG. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist                                   
Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Dienstleister der Südzucker AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der      
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von                               
der Südzucker AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung 
der beauftragten Dienstleistung erforderlich                                   
sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Südzucker AG.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten        
gespeichert und anschließend gelöscht.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben in Bezug auf die Verarbeitung          
personenbezogener Daten unter den gesetzlichen Voraussetzungen                 
ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-   
und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung                                  
ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung gemäß den  
Artikeln 12 bis 33 der Datenschutz-Grundverordnung.                            
Diese Rechte können gegenüber der Südzucker AG unentgeltlich über die          
E-Mail-Adresse datenschutz@suedzucker.de oder über die                         
folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
Maximilianstraße 10                                                            
                                                                               
68165 Mannheim                                                                 
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Fax: +49 621 421 449                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zudem steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77                                     
Datenschutz-Grundverordnung zu.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Südzucker AG ist zu erreichen      
unter:                                                                         
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
Datenschutzbeauftragter                                                        
                                                                               
Maximilianstraße 10                                                            
                                                                               
68165 Mannheim                                                                 
                                                                               
Deutschland                                                                    
                                                                               
E-Mail: datenschutz@suedzucker.de                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Da ab dem 25. Mai 2018 europaweit neue Regelungen zum Datenschutz gelten,      
werden ausführlichere Datenschutzhinweise spätestens                           
ab diesem Zeitpunkt auf der Website der Gesellschaft unter                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verfügbar sein.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Abstimmungsergebnisse                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden auf der 
Website der Gesellschaft unter                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mannheim, im Mai 2018                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Südzucker AG                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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22.05.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                          

Unternehmen: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt

             Maximilianstraße 10              

             68165 Mannheim                   

             Deutschland                      

Telefon:     +49 621 421272                   

Fax:         +49 621 421321                   

E-Mail:      annabell.kapper@suedzucker.de    

Internet:    http://www.suedzucker.de         

ISIN:        DE0007297004                     

WKN:         729 700                          

Börsen:      Auslandsbörse(n) XETRA, Frankfurt







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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688349  22.05.2018