DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Südzucker AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Durchführung Aktienrückkauf Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Durchführung Aktienrückkauf Die Südzucker AG hat den durch Bekanntmachung vom 3. Juni 2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 4. Juni 2019 begonnen. Im Zeitraum vom 4. Juni 2019 bis zum 14. Juni 2019 wurden insgesamt 43.020 Aktien (ISIN DE0007297004) zurückerworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich 14,00 EUR. Insgesamt wurden im Rahmen des Rückkaufprogramms eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 602.311,34 (ohne Nebenkosten) erworben. Der Erwerb der Aktien diente einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 zu erfüllen. Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Südzucker AG getroffen hat. Im Zeitraum vom 4. Juni 2019 bis zum 14. Juni 2019 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Unter www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Aktie/Belegschaftsaktien/ sind die innerhalb eines Tages getätigten Einzelgeschäfte veröffentlicht. Mannheim, im Juni 2019 Südzucker AG Der Vorstand
14.06.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Südzucker AG |
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824745 14.06.2019