Zürich (awp) - Nachfolgend eine Auswahl von Artikeln zu wirtschaftsrelevanten Themen aus der Presse vom Wochenende:

ABB: Der Verwaltungsratspräsident des Energietechnik-Konzerns ABB Peter Voser hat das Verhalten von Stimmrechtsberatern kritisiert. In einem Interview mit der Zeitung "Schweiz am Wochenende" sagte der Manager, manche Handlungen der Berater könne er nicht nachvollziehen. "Gewisse Empfehlungen sind schwer zu verstehen. In einem Jahr wird der Gesamtsumme für die Entschädigung zugestimmt; im Jahr darauf die genau gleiche Summe abgelehnt", sagte Voser in dem Interview. Die Stimmrechtsberater würden fixe generelle Kriterien in einem Vergütungsbericht nur abhaken, ohne dabei auf individuelle Eigenheiten eines Unternehmens einzugehen. Je nachdem seien für die Vergütung bei einer Firma aber ganz andere Kriterien wichtig, hob der ABB-Verwaltungsratspräsident hervor. Die Stimmrechtsberater seien ihm allerdings sowieso nicht so wichtig: "Ich habe kein Verpflichtung gegenüber Stimmrechtsberatern. Ich will das Richtige für ABB, für die Investoren", betonte der Manager. (SaW, S. 10f, siehe separate Meldung)

ABGEBLASENER CS-BÖRSENGANG: Der abgeblasene Börsengang des Schweizer Geschäfts hat die Grossbank Credit Suisse einen tiefen einstelligen Millionenbetrag gekostet. Insgesamt kostete die Gründung der Schweizer Rechtseinheit alleine 2016 etwa 200 Mio CHF. Hohe Kosten seien somit ohnehin entstanden, sagte Thomas Gottstein, Chef der Credit Suisse Schweiz, im Interview mit der "SonntagsZeitung". Die Gründung der eigenen Rechtseinheit war eine der Auflage der Regulatoren, welche die CS als systemrelevante Bank einstufen. Im Krisenfall könnte die Schweizer Einheit abgespalten und gerettet werden. Die vergebenen Vorbereitungen für den Börsengang habe sein Team zwar nicht demotiviert. "Aber es gab Erklärungsbedarf", sagt er. Er selbst zeigte sich überzeugt, dass das Schweizer Geschäft an der Börse ein grosser Erfolg geworden wäre. "Ich stehe aber hundertprozentig hinter dem Entscheid, auf den Börsengang zu verzichten", sagte er. Dies sei im Sinne der Aktionäre, welche eine Kapitalerhöhung gegenüber dem Börsengang bevorzugten. Die Credit Suisse habe mit über hundert Grossaktionären gesprochen. Der Tenor sei klar gewesen. (SoZ, S. 38f)

LAFARGEHOLCIM: Die bis Herbst 2014 laufenden Geschäfte von Lafarge in Syrien könnten für LafargeHolcim schwere Folgen haben, schreibt die "Schweiz am Wochenende". Laut Marie-Laure Guislain vom französischen Anwälte-Netzwerk Sherpa könnten sich der Klage gegen den Konzern noch weitere ehemalige Mitarbeitenden anschliessen. "Heute haben wir an die 200 interne Dokumente und E-Mails", wird Guislain zitiert. Sie ist überzeugt, dass das oberste Management von Lafarge über die Syrien-Geschäfte gut informiert war. "Die internen Dokumente zeigen, dass der globale Sicherheitschef in Paris genau Bescheid wusste. Dass Mutterhaus fällte die Entscheide für die Geschäfte in Syrien." Sherpa wirft Lafarge mehrere Verstösse gegen französisches Strafrecht vor. Die maximalen Strafen seien harsch, heisst es weiter, und könnten bis zur Auflösung einer Firma und dem Aussetzen der Aktivitäten gehen. Wie chaotisch die Lage um das syrische Lafarge-Werk gewesen sei belegen aufgetauchte E-Mails zwischen Unternehmen und Mitarbeitern. Die Zeitung beruft sich auf Dokumente, die auf der Enthüllungsplattform Cryptome bereits im November 2016 veröffentlicht wurden. (SaW, S. 10)

MANAGERBONI: Wenn ein Unternehmen wie die Credit Suisse Milliardenverluste schreibt und sich die Konzernspitze dennoch riesige Boni auszahlen lässt, so ist das laut Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt unangebracht. Es sei die falsche Botschaft an Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter. Auf die Frage, ob weitere Regulierungen drohten, wenn die Manager nicht Mass hielten, sagte Vogt in einem Interview mit der "Neuen Zürcher Zeitung" der Weg von der Empörung zum Gesetz sei in der Schweiz sehr kurz. Er erwähnte in diesem Zusammenhang die "Abzocker"-Initiative. Die Beispiele der Grossbank Credit Suisse (CS) und des Vermögensverwalters GAM zeigten, dass die Initiative Wirkung entfalte. Die Aktionäre nähmen ihre Rechte zunehmend war. Bei der CS hatten die Aktionäre mit einem hohen Nein-Anteil beim Vergütungsbericht der Bank einen Denkzettel verpasst. Die Aktionäre der GAM lehnten die Boni der Geschäftsleitung ab. (NZZ, 6.5., S. 17, siehe auch separate Meldung)

SPIONAGEFALL I: der in Deutschland verhaftete Schweizer Spion soll laut "NZZ am Sonntag" eine Art Doppelagent sein und auch Schweizer Bankdaten in Deutschland zum Verkauf angeboten haben. Die Grossbank UBS habe ihn dafür angezeigt und die Bundesanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdachts auf wirtschaftlichen Nachrichtendienst gegen ihn auf. Weiterhin meldet die Zeitung, dass die parlamentarische Geschäftsprüfungsdelegation den Schweizer Nachrichtendienst in mehreren anderen Spionagefällen gestoppt haben soll - den Geheimdienst im aktuellen Fall aber gewähren liess. (NZZaS, S. 1, 10f)

SPIONAGEFALL II: Die "SonntagsZeitung" schreibt ausserdem, dass der Nachrichtendienst des Bundes am Ende mit dem Spion als freien Mitarbeiter nur noch Streit über Geld gehabt hätten. Die letzte Rate des Agentenlohns habe der NDB verweigert, weil es offenbar zum Streit über den Preis für die Implementierung eines Spitzels in der deutschen Steuerfahndung von Nordrhein-Westfalen gekommen sei. Der NDB habe erst Resultate sehen wollen. Nun sitze ein tief enttäuschter Schweizer Agent in Deutschland in Haft, der laut "SonntagsZeitung" noch von vielen Operationen der Schweizer Geheimdienstler berichten könnte. Auch die "NZZ am Sonntag" verweist darauf, dass der Spion in Deutschland von der sogenannten Kronzeugenregelung Gebrauch machen und Hintermänner verraten könnte, um Strafmilderung zu erreichen. (SoZ, S. 35)

SPIONAGEFALL III: Laut "SonntagsBlick" stellt die Spionageaffäre ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz dar. Das Land sei nämlich auf die Zusammenarbeit mit anderen Geheimdiensten - etwa bei der Terrorbekämpfung - angewiesen. Befreundete Dienste müssten sich normalerweise vertrauen können und ihre Quellen müssten geschützt werden, schreibt die Zeitung. Die Schweiz brauche zum Beispiel Informationen vom deutschen Bundesnachrichtendienst BND, um Dschihadisten aus der Schweiz auch im Ausland im Auge zu behalten. All dies könnte durch den Spionagefall gefährdet sein.

SPIONAGEFALL IV: Nach Informationen des Schweizer "Tages-Anzeigers" kann der mutmassliche Agent aber nicht mit Unterstützung der Regierung in Bern rechnen. Der Schweizer Nachrichtendienst NDB sei nicht bereit, sich an den deutschen Anwaltskosten zu beteiligen. Der vor gut einer Woche in Deutschland verhaftete Mann habe mehrfach mit einem Kontaktmann in Frankfurt über die Lieferung geheimer Schweizer Bankdaten gesprochen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf Protokolle der Schweizer Justiz. Tatsächlich überreichte er später - wie sich herausstellte - gefälschte Bankdaten. Sein Kontaktmann informierte allerdings die betroffene Bank, und diese wiederum die Schweizer Behörden.(TA, 6.5., S. 3)

SWISS: Die Fluggesellschaft Swiss prüft die Abschaffung der kostenlosen Bordverpflegung in der Economy-Class auf Europaflügen. Laut einem Bericht der Sonntagszeitung ist eine Arbeitsgruppe der Airline mit diesem Projekt am Standort Genf befasst. Die Einführung sei ab Herbst geplant. Damit würde die Swiss ihr Produkt weiter dem der Konkurrenz vor Ort angleichen - der Billigairline Easyjet, heisst es weiter. "Wir arbeiten aktuell an verschiedenen Konzepten, um das Reiseerlebnis unserer Fluggäste ab Genf weiter zu verbessern", wir eine Swiss-Sprecherin zitiert. Auch bei den Personalkosten mache die Swiss Druck und würde in Genf einen Beitrag von den Piloten fordern, so der Bericht weiter. Weder Swiss noch der Pilotenverband Aeropers hätten sich konkret zu den Verhandlungen äussern wollen. (SoZ, S. 37)

TAMEDIA: Beim Medienunternehmen Tamedia werden weitere Sparmassnahmen in den Zeitungsredaktion geprüft. "Tamedia prüft verschiedene Szenarien für Zeitungsredaktionen", zitiert die NZZ am Sonntag (Ausgabe 7.5.) aus einer unternehmensinternen Mail an die Mitarbeitenden, die von Konzernchef Christoph Tonini mitunterzeichnet sei. Ein Projektteam prüfe die Schaffung eines gemeinsamen Mantels der Tages- Sonntags und Pendlerzeitungen, so der Bericht weiter. Unter dem intern verwendeten Terminus "Einheitsredaktion" sollen demnach Kompetenzzentren für Inland, Wirtschaft oder Ausland geschaffen werden. Laut der Mitteilung sei der Zeithorizont 2025, konkrete Massnahmen sollen bis 2020 geplant werden. Die Redaktionskosten sollen laut dem Szenario um 30% gesenkt werden, heisst es unter Berufung auf Quellen. Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer bestreitet die konkrete Zahl. "Wir verwenden verschiedene Hypothesen und Zahlen. Keine Zahl ist definitiv", wird er zitiert. (NZZaS, S. 31)

PENSIONEN: Die "NZZ am Sonntag" zitiert eine neue Studie der Grossbank Credit Suisse, wonach es enorme Unterschiede bei den Einkommen von Pensionären gibt. In keiner Altersgruppe sei demnach die finanzielle Ungleichheit grösser als bei den über 65-Jährigen. Während die reichsten 20% der Rentnerhaushalte ein Monatseinkommen von über 11'000 Franken bezögen, müssten sich die ärmsten 20% mit weniger als 3'000 CHF begnügen. Als Hauptursache für die Differenzen macht die Studie die Ungleichheit in der beruflichen Vorsorge aus: Die reichsten 20% erhielten nämlich jeden Monat 5'050 CHF aus der zweiten Säule. Demgegenüber kommen die ärmsten 20% auf nur 290 CHF. Die AHV-Renten sind laut der Untersuchung dagegen relativ gleichmässig über die verschiedenen Einkommensklassen verteilt.

WINDENERGIE: Die "SonntagsZeitung" und "Le Matin Dimanche" berichten, dass das Bundesamt für Energie seit Anfang der 2000er-Jahre versucht, die öffentliche Meinung über die Windkraft zu beeinflussen. Den Zeitungen lägen Dokumente vor, deren Herausgabe von Windkraftgegnern erstritten wurde und die Kommunikationsdienstleistungen belegten. So bezahlte der Bund seit 2001 rund sieben Millionen Franken an Suisse Eole für Kommunikation. Im Auftrag des Bundesamtes heisst es allerdings wenig neutral: "Verstärkung der positiven Besetzung der Windenergie mit den Eigenschaften wie billig, akzeptierbar, rentabel, schön, (...)." In einer Jahresplanung wird von Imageförderung über alle Ebenen gesprochen, wobei nicht die Marke "Suisse Eole", sondern jeweils der Slogan "Windenergie funktioniert auch in der Schweiz!" im Vordergrund stehe sollte. Besonders problematisch sei die staatlich finanzierte PR vor Volksabstimmungen gewesen. Die "SonntagsZeitung" schreibt über einen Fall aus dem Jahr 2014, wo die die Bevölkerung im Kanton Neuenburg über einen Richtplan mit fünf Standorten für Windenergieanlagen abstimmte und diesen deutlich annahm. Auch dabei sollen "geeignete Massnahmen" für die Beeinflussung der Öffentlichkeit geprüft worden sein. (SoZ, S. 2f)

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