Der Bundesrat hat dem Parlament einen ausgewogenen Vorschlag zur FMG-Revision vorgeschlagen: es soll dann eine erweiterte Regulierung des Netzzugangs geben, wenn ein dominanter Netzanbieter seine Marktmacht missbraucht (z.B. bei Glasfasernetzen ohne diskriminierungsfreien Netzzugang, Hybridnetzen). Auch die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom und das Bundesamt für Kommunikation BAKOM befürworteten eine Zugangsregulierung bzw. eine virtuelle Entbündelung (VULA).

Die Fernmeldekommission des Nationalrates lehnt nun eine solche Regulierung aber ab und verlängert die 'Regulierungsferien' der Swisscom um mindestens 3 Jahre. Das benachteiligt die Mitbewerber, weil die bestehende Regulierung (Kupfer) bereits heute obsolet ist und auf der regulierten Kupfertechnologie keine konkurrenzfähigen Produkte mehr angeboten werden können.

Statt Investitionen - insbesondere in peripheren Regionen - zu fördern, gefährdet die KVF-N diese. Geschützt wird einzig die dominierende Marktstellung des Staatsbetriebs. Eine Regulierung entsprechend dem bundesrätlichen Vorschlag bzw. ComCom/BAKOM bei missbräuchlicher Marktdominanz, würde die Fernmeldedienstanbieterinnen vermehrt in ländlicheren Regionen investieren lassen. Dies, weil Rechtssicherheit besteht und die Gefahr beseitigt wird, dass die dominante Swisscom einfach die Preise für Dienstanbieterinnen auf ihren Netzten erhöht und den Wettbewerb behindern kann.

Der Fehlentscheid der KVF-N führt aber dazu, dass insbesondere in den peripheren Regionen die Preise für Fernmeldedienste nicht sinken werden. Zudem hemmt der übertriebene Protektionismus des Staatsbetriebes Innovationen, wie beispielsweise VULA, welche der Türöffner für neue Produkte ist, was heute beim Wiederverkauf von Swisscom Internetlösungen nicht möglich ist.

Als nächstes wird sich der Nationalrat mit der FMG-Revision befassen. Die Allianz der Fernmeldedienstanbieterinnen fordert den Nationalrat dringend auf, den Entscheid der vorberatenden Kommission zu korrigieren und damit die jährlichen Investitionen der alternativen Anbieterinnen in der Höhe von 1.5 Milliarden Franken zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten zu sichern.

Sunrise Communications Group AG veröffentlichte diesen Inhalt am 31 August 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 31 August 2018 06:38:05 UTC.

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