Zürich (awp) - Nachfolgend eine Auswahl von Artikeln zu wirtschaftsrelevanten Themen aus der Presse vom Wochenende:

TELEKOM: Kantonale Moratorien gegen das Mobilfunknetz der nächsten Generation 5G sind nach Auffassung des Bundes rechtswidrig. Gemäss dem Umweltschutzgesetz und der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung habe der Bund "umfassende Rechtsetzungskompetenz", teilte eine Sprecherin des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) der "Sonntagszeitung" mit. Es bleibe deshalb kein Raum für kantonale oder kommunale Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen. "Der Erlass solcher Bestimmungen wäre kompetenzwidrig." Bisherige Entscheide des Bundesgerichtes zeigen dem Bericht zufolge, dass Kantone und Gemeinden keine flächendeckenden Moratorien verhängen können. Die Kantone Genf, Jura und Waadt haben ein Moratorium für 5G-Antennen verhängt oder prüfen ein solches. In Bern, St. Gallen und Schwyz sind entsprechende Vorstösse traktandiert. Swisscom will laut eigenen Angaben vorerst auf Klagen verzichten. (SoZ, S.5/"Le Matin Dimanche"; siehe auch separate Meldung)

ROCHE: Bill Anderson, der Chef der Pharmadivision des Konzerns, geht nach wie vor davon aus, dass die Übernahme von Spark Therapeutics für rund 4,3 Milliarden US-Dollar wie vorgesehen im zweiten Quartal Zustandekommen werde. Es sei nicht unüblich, dass die Wettbewerbsbehörde mehr Zeit brauche für die Prüfung, sagte er unter anderem in einem Interview mit der "Finanz und Wirtschaft". Zudem würden bei solchen Offerten die meisten Aktien erfahrungsgemäss erst am letzten Tag angedient. Vor gut einer Woche hatte Roche die Angebotsfrist für die Übernahmeofferte erneut verlängert. Lediglich 26 Prozent der Sparks-Aktionäre hatten das Angebot in der zweiten Frist angenommen. (FuW Samstagsausgabe, S. 5f.)

VALORA: Päckli-Chaos an den Kiosken - Retouren von Onlinehändlern sorgen in den Kiosken des Detailhändlers Valora für Stress, wie die "Sonntagszeitung" schreibt. An den K-Kiosken von Valora Pakete zurückzubringen, sei unter Kunden ein beliebter Service, der Angestellte und Kioskbetreiber jedoch vor grosse Probleme stelle. In den oft kleinen Läden fehle es an Platz, die Pakete zu verstauen, und die Zusatzarbeit habe in letzter Zeit deutlich zugenommen. Längst könne man nicht mehr alle Päckli annehmen. Valora selbst setze jedoch weiter voll auf solche Zusatzgeschäfte, schreibt die Zeitung. (SoZ, S. 37)

UBS: Hochrangige Mitarbeiter kritisieren laut einem Zeitungsbericht einen Stillstand bei der UBS seit die Redimensionierung der Investmentbank abgeschlossen ist. "Von Ermotti gehen strategisch keine Impulse mehr aus", schreibt die "Sonntagszeitung" unter Berufung auf mehrere hochrangige Quellen mit Blick auf den Konzernchef. Auch in Sachen personeller Erneuerung mache die Grossbank eher mit Kommunikationspannen als mit namhaften Berufungen von sich reden. Bei den Aktionären schwinde daher die Unterstützung. An der Generalversammlung vom vergangenen Donnerstag war der UBS-Führung die Entlastung verweigert worden. Das Management steht insbesondere wegen einer Milliardenbusse in Frankreich in der Kritik: Die UBS wurde im Februar erstinstanzlich von einem Pariser Gericht wegen Geldwäscherei und Beihilfe zu Steuerhinterziehung verurteilt. (SoZ, S. 38)

RAIFFEISEN: Die Staatsanwaltschaft in Zürich könnte nach dem Sommer Klage gegen den ehemaligen Unternehmenschef Pierin Vincenz und weitere Beschuldigte eröffnen, wie die Redaktion von "CH Media" erfahren hat. Wie aus informierten Kreisen zu hören sei, konnte inzwischen ein gewichtiger Teil der Ermittlungen auch ohne Zugriff auf gesperrte Akten abgeschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft wolle offenbar keine Untersuchung bis ins allerletzte Detail führen und erst nach vielen Jahren Anklage erheben, sondern sich auf die aussichtsreichsten Punkte beschränken und speditiv zur Anklage schreiten. Von parallel mehreren Strafverfahren und zeitlich gestaffelter Anklage gegen Beschuldigte ist die Rede. Laut dem Zeitungsbericht versuche Vincenz' Anwalt mit allen juristischen Mitteln, das Strafverfahren zu verzögern, wobei ihm als wirksamstes Mittel die Versiegelung von Akten diene. Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft hatte Anfang 2018 ein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen Vincenz und vier weitere Personen aus seinem beruflichen Umfeld eröffnet. (CH Media/SaW, S. 13)

BANKEN: Die nordkoreanische Cyber-Armee Lazarus hat einem Zeitungsbericht zufolge im vergangenen Jahr einen weltweiten Hackerangriff auf private Unternehmen und staatliche Institutionen ausgeführt - und dabei auch den Schweizer Finanzplatz ins Visier genommen. Der Angriff von Machthaber Kim Jong-uns Hackern erfolgte mit E-Mails, die als Bewerbungsschreiben getarnt waren, wie die "Sonntagszeitung" unter Berufung auf Recherchen schreibt. Welche Schweizer Unternehmen von der Hackerattacke betroffen sind, sei unklar. Von der Zeitung angeschriebene Banken und Versicherungen hätten entweder einen Angriff verneint oder aus Sicherheitsgründen keine Stellung bezogen. Der Hackerangriff habe aber zu einer Intervention des Bundes geführt: Dessen Melde- und Analysestelle Melani stand mit mehreren Unternehmen in Kontakt, um zu überprüfen, ob diese mit der schädlichen Software angesteckt wurden. (SoZ, S. 39)

UBER: Ein möglicherweise wegweisendes Urteil in der Schweiz: Ein ehemaliger Uber-Fahrer hat vor dem Lausanner Arbeitsgericht am Donnerstag einen Prozess gegen den Fahrdienstvermittler Uberpop gewonnen und gilt damit als Angestellter des Weltkonzerns, wie die "Sonntagszeitung" und "Le Matin Dimanche" berichten. Für das Gericht ist die Verbindung zwischen Uber und seinen Fahrern vergleichbar mit dem Arbeitsvertrag zwischen einem Taxiunternehmen und seinen Mitarbeitern. Eine niederländische Tochtergesellschaft des US-Unternehmens muss dem Waadtländer Kläger eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung sowie für den Urlaub zahlen, auf den er Anspruch gehabt hätte. Wird das Urteil rechtskräftig, müsse das Unternehmen für die Fahrer Sozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherung, Krankheitstage und Urlaub bezahlen. Derzeit ist das nicht der Fall. Uber kann beim Kantonsgericht und dann beim Bundesgericht Berufung einlegen. Uber sah die Lenker bislang als Selbständigerwerbende an. (SoZ/"Le Matin Dimanche"; siehe auch separate Meldung)

FLUGVERKEHR: Für die von vielen Umweltpolitikern geforderte Idee einer CO2-Abgabe auf Flugtickets gibt es in der Schweiz einen erheblichen Stolperstein. Die Schweiz könnte die Abgabe lediglich an den inländischen Flughäfen erheben, der Flughafen Basel bliebe ausgenommen, wie die "NZZ am Sonntag" berichtet. Der Euroairport liegt auf französischem Territorium. "Die Schweiz kann eine Flugticket-Abgabe erheben, einfach nicht ab Basel", erklärte Urs Ziegler, Sektionschef Umwelt des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), der Zeitung. Das Bundesamtes für Umwelt war im Herbst in einem Bericht zuhanden der Umweltkommission des Nationalrates zum Schluss gekommen, mit rund 18 Franken für einen Kurzstreckenflug und 200 Franken für einen Langstreckenflug seien die externen Klimakosten abgegolten. Auch habe der Bundesrat die Befugnis eine entsprechende Lenkungsabgabe einzuführen. (NZZaS)

KLIMA: Eine geplante Klimaschutz-Demo auf dem Berner Bundesplatz kann nicht wie geplant zwei Wochen vor den eidgenössischen Wahlen stattfinden. Die Stadt Bern hat laut dem "Sonntagsblick" die für den 5. Oktober geplante Kundgebung mit SPlern, Grünen und Grünliberalen unter den Veranstaltern überraschend verboten. Zuvor hatte Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) den Organisatoren bereits eine Bewilligung in Aussicht gestellt. Eine neue Lageeinschätzung habe ergeben, dass mit deutlich mehr Teilnehmern zu rechnen sei als ursprünglich angekündigt. Grosskundgebungen seien in Bern vor den Wahlen verboten. Die Zeitung behauptet, der Demo ablehnend gegenüberstehende SVP-Kreise hätten den Sicherheitsdirektor unter Zugzwang gesetzt. Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) sowie drei weitere rechte Gruppen meldeten ebenfalls für Oktober gleich vier Demos gegen ein Rahmenabkommen mit der EU auf dem Bundesplatz an. Bern verbot nun nicht nur die SVP-Kundgebungen, sondern auch die Klimaschutz-Demo. Diese soll nun Ende September auf dem Bundesplatz stattfinden. ("Sonntagsblick"; siehe auch separate Meldung)

MASERN: Das Luzerner Entlebuch, der Kanton Appenzell Innerrhoden und das solothurnische Dorneck sind die Masern-Hochburgen der Schweiz. Das zeigen von der "Sonntagszeitung" publizierte Daten des Bundesamts für Gesundheit (BAG), die bislang unter Verschluss waren. Die Daten erlauben Analysen der Masernfälle auf Ebene der Bezirke und Wahlkreise sowie auf Ebene der Gemeinden - enthalten sind mehr als 8'000 Fälle seit dem Jahr 1988. Der Masern-Atlas zeigt auch auf, wo die Impfgegner zu Hause sind. Wenn sich die Leute nicht impfen lassen, steigt laut Experten die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich mit dem Virus infizieren. In der Schweiz sind die Masernfälle seit Anfang Jahr stark gestiegen. 2019 wurden bislang mit 160 Masern-Erkrankungen bereits dreimal so viele Fälle erfasst wie im Vorjahr mit 54 Erkrankungen. Bereits sind zwei Männer an den Folgen der Masern gestorben. (SoZ)

ys/