Lausanne (awp) - Das Online-Verzeichnis ZIP.ch hat bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) eine Beschwerde gegen die Swisscom eingereicht. Grund der Klage seien wiederholte Verletzungen des Grundversorgungsauftrags. Die Swisscom habe den Auftrag zur Verwaltung eines Universalverzeichnisses für kommerzielle Zwecke missbraucht.

Die Swisscom ist gesetzlich verpflichtet, ein öffentliches, universelles Telefonverzeichnis zu führen. Dieses soll Verzeichnisverlagen wie ZIP.ch den Zugang zu allen Adressinformationen garantieren. Nun habe sich aber laut dem Lausanner Online-Verzeichnis-Betreiber herausgestellt, dass die Swisscom den Gesetzesauftrag jahrelang dazu genutzt habe, eigene kommerziellen Interessen zu verfolgen.

Trennung gefordert

ZIP.ch zeigt sich laut einer Mitteilung vom Donnerstag überzeugt, dass die Swisscom Directories AG, welche die Internetseiten local.ch und search.ch betreibt, die Daten und Identität "Hunderttausender von Teilnehmern" unterschlagen hat, so das Westschweizer Unternehmen. Dies geschah laut ZIP.ch, um die fehlenden Daten "missbräuchlich und unter Ausnutzung einer faktischen Monopolstellung" für Geld anzubieten.

Dies sei neben weiteren Kritikpunkten ein schwerwiegender Verstoss im Rahmen des öffentlichen Auftrags. Deshalb fordert ZIP.ch im Rahmen der Beschwerde die Comcom dazu auf, dem Missbrauch des öffentlichen Auftrags durch die Swisscom ein Ende zu setzen. Dazu brauche es vor allem eine klare Trennung der Universaldienstaktivitäten von den kommerziellen Aktivitäten innerhalb des Konzerns.

Swisscom verweist aufs Bakom

Die Swisscom ihrerseits bestreitet die Vorwürfe vehement und hielt fest, dass Swisscom Directories den Gesetzesauftrag vollumfänglich erfülle. Jeder berechtigte Bezüger - wie etwa auch ZIP.ch - könne diese Daten zu "kostenorientierten Preisen" beziehen, die das Bakom festlege, sagte ein Sprecher von Swisscom Directories auf Anfrage von AWP. "Von kommerziellen Zwecken kann hier also keine Rede sein", betont er.

Auf die Frage, ob man von der Beschwerde überrascht wurde hiess es, dass ZIP.ch regelmässig versuche, mit "unbegründeten Anschuldigungen mediale Aufmerksamkeit zu generieren." Zudem seien bisher keine anderen Verzeichnisverlage an Swisscom Directories herangetreten.

Generell fürchte man keine Konsequenzen aus der Beschwerde, da die Erhebung und Bereitstellung der Verzeichnisdaten im Fernmeldegesetz klar geregelt sei: "Wir räumen dieser Beschwerde daher keine Chancen ein", sagte der Sprecher.

sta/jb