Zürich (awp/sda) - Die deutsche Beteiligungsgesellschaft Aurelius klagt gegen die Swisscom. Hintergrund ist ein Streit um den Verkauf der Inseratevermarkterin Publicitas.

Im Juni 2014 hatte Aurelius die defizitäre Publicitas von der Muttergesellschaft Publigroupe erworben. Anfang 2015 dann verlor die Publicitas einen wichtigen Kunden: Die "NZZ" hatte sich entschieden ihren Werbeverkauf fortan in Eigenregie durchzuführen.

Dies stösst Aurelius offenbar noch immer sauer auf. Sie beklagt, dass sie bei der Übernahme der Publicitas nicht ausreichend über den bevorstehenden Wegfall der "NZZ" als Kunde informiert worden sei.

KLAGEN GEGEN SWISSCOM EINGEREICHT

Der Vorwurf richtet sich an die Swisscom. Der Telekomkonzern hatte die Muttergesellschaft Publigroupe im September 2014 übernommen, kurz nachdem die Tochter Publicitas von Aurelius aufgekauft worden war.

Mit dem Fall muss sich nun das Zürcher Handelsgericht beschäftigen. Die Swisscom bestätigte am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda einen Bericht der Zeitung "Finanz und Wirtschaft". Demnach hat Aurelius mehrere Klagen gegen die Swisscom eingereicht.

Neben der angeblich mangelnden Information im Falle der "NZZ", geht es auch um die unterschiedliche Auffassung bezüglich Bewertungen von einzelnen Bilanzpositionen. Offenbar fordert Aurelius buchhalterisch mehr, als vor dem Kauf vereinbart worden war.

SWISSCOM FORDERT EBENFALLS GELD

Die Swisscom ihrerseits erhebt ebenfalls Forderungen an Aurelius. Dabei geht es um den Konkurs des Logistikdienstleisters Xentive. Xentive, an der die Publicitas eine Minderheitenbeteiligung hielt, war 2014 ebenfalls Gegenstand der Transaktion an Aurelius.

Gemäss "Finanz und Wirtschaft" hatte der finanzielle Schaden des Konkurses damals nicht Aurelius zu tragen, sondern die Publigroupe, und damit indirekt deren neue Besitzerin Swisscom. Die Publigroupe habe auf Forderungen gegenüber Xentive verzichtet und das Geld abgeschrieben, während Aurelius eine schuldenfreie Bilanz übernommen habe.

Die Swisscom wollte sich zu diesem Sachverhalt gegenüber der sda nicht äussern. Auch Aurelius hält sich bedeckt. Zu laufenden Verfahren nehme man grundsätzlich keine Stellung, hiess es auf Anfrage.

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