Bern (awp) - Der Bundesrat hat eine Statutenänderung der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid genehmigt und damit den Weg zu einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage von Anlagen freigemacht. Die Änderung hat eine Bewertungsanpassung einer im Jahr 2018 erfolgten Sacheinlage zum Gegenstand wie es in einer Mitteilung vom Freitagabend hiess.

Die Swissgrid hatte dabei wie gesetzlich vorgesehen Anlagen des Übertragungsnetzes von den Strom-Versorgern übernommen. Diese sind verpflichtet ihre Anlagen auf die Swissgrid zu übertragen. Die Einlage erfolgt mittels Sacheinlage, wobei die Einlegerin für 30 Prozent des Wertes der Sacheinlage Aktien der Swissgrid erhält und für 70 Prozent eine Darlehensforderung, welche zur Hälfte als Pflichtwandeldarlehen ausgestaltet ist.

Die Aktionäre des Stromnetzbetreibers hatten der Kapitalerhöhung Anfang Dezember zugestimmt. Swissgrid hatte letztmals per 3. Januar 2019 weitere Netzanlagen mit einem provisorisch festgelegten Übernahmewert übernommen. In der Zwischenzeit hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom die Anlagenwerte verfügt, wodurch nun rückwirkend eine Anpassung in der Höhe von insgesamt 16,2 Millionen Franken vorgenommen wurde.

Für die Kapitalerhöhung werden neue Swissgrid-Aktien (zur Hälfte Namenaktien A und Namenaktien B) im Nominalwert von 1,36 Millionen Franken neu geschaffen. Durch die Bewertungsanpassung erhöht sich das Eigenkapital von Swissgrid um 4,8 Millionen.

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