BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Mietpreisbremse hat die FDP ihre Ablehnung dieses Instruments bekräftigt. "Nur weil die Mietpreisbremse verfassungsrechtlich nicht verboten ist, ist sie noch lange nicht klug. Denn sie schadet den Mietern", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Das höchste deutsche Gericht hatte zuvor entschieden, dass die 2015 eingeführte Mietpreisbremse verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Sie verstoße weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Klage einer Berliner Vermieterin und zwei Kontrollanträge des Landgerichts Berlin blieben damit ohne Erfolg. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Das Instrument soll verhindern, dass in beliebten Wohngegenden die Mieten explodieren. (Az. 1 BvL 1/18 u.a.)

Langfristig werde sich die Mietpreisbremse als Preistreiber entpuppen, weil sie Investitionen in neuen Wohnraum dämpfe, sagte Buschmann. Nur neuer Wohnraum werde den Anstieg der Mieten aufhalten können. "Das ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang, den das Bundesverfassungsgericht natürlich nicht geprüft hat und auch gar nicht prüfen darf."/sk/DP/fba