(Neu: Seehofer im 2. Absatz)

BERLIN (dpa-AFX) - Die Unionsfraktion im Bundestag droht mit Blockade gegen die Grundsteuer-Pläne von Finanzminister Olaf Scholz (SPD). "Ohne Länder-Öffnungsklausel stimmen wir der Reform nicht zu", erklärte der für Haushalt, Finanzen und Kommunen zuständige Unionsfraktionsvize Andreas Jung (CDU) am Dienstag in Berlin. Scholz wollte seinen Gesetzentwurf noch am Nachmittag in die Abstimmung zwischen den verschiedenen Ministerien geben.

"Der Vorschlag von Bundesminister Olaf Scholz ist nicht abgestimmt und damit kein Entwurf der Koalition." Zwischen Kiel und Konstanz gebe es viele Unterschiede, auch zwischen Stadtstaaten und Flächenländern. "Wir wollen deshalb föderale Vielfalt und passgenaue Lösungen ermöglichen", verlangte Jung. Auch Innenminister Horst Seehofer (CSU) betonte: "Für mich ist wichtig, dass wir in dem Gesetz, das der Bund macht, eine Öffnungsklausel für die Länder machen." Sollte ein Land mit der Lösung auf Bundesebene nicht zufrieden sein, stehe es ihm dann frei, dies eigenständig zu regeln.

Scholz äußerte sich am Dienstag zunächst nicht zum Zwist um die Öffnungsklausel. Er erklärte, die Neuregelung werde nicht zu höheren Steuerbelastungen für die Bürger führen. "Es ist ein Gesetz, das dazu beiträgt, dass die Steuer für alle Steuerpflichtigen in Deutschland zusammen nicht steigt", sagte er. Laut Ministerium liegt das jährliche Aufkommen durch die Grundsteuer bei rund 14,8 Milliarden Euro. Das Finanzministerium hofft auf einen Kabinettsbeschluss noch im April.

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Dabei sollen vor allem der Wert des Bodes und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden.

Damit diese erste Neubewertung nach Jahrzehnten nicht zu massiven Anstiegen bei der Steuer führt, werden die ermittelten Werte dann wieder deutlich verringert, wobei die Relation zwischen höher und niedriger eingestuften Objekten aber erhalten bleibt. Scholz bezeichnete diese Regelung als "sehr bürgerfreundlich, nett". Wie hoch die Steuer am Ende genau ausfällt, bestimmen die Kommunen mit dem so genannten Hebesatz. Ob die Gesamtbelastung für die Bürger die bisherigen rund 14,8 Milliarden Euro pro Jahr tatsächlich nicht übersteigt, liegt also in ihrer Hand.

Scholz gab sich zuversichtlich, dass die Kommunen auf mögliche Mehreinnahmen durch die Reform verzichten. "Man kann mal davon ausgehen, in Berlin, in Hamburg, in München, in Düsseldorf, in Frankfurt, in Stuttgart, in Leipzig, in vielen, vielen anderen Orten, die sehr attraktiv sind, und wo die Grundstückswerte massiv gesteigert worden sind, werden die Bürgermeister und die Stadträte die Hebesätze dramatisch absenken", sagte er. "Ich gehe mal davon aus, dass das flächendeckend in ganz Deutschland der Fall sein wird."

Die Kommunen sollen mit der geplanten Grundsteuerreform auch ein Druckmittel für den Wohnungsbau in die Hand bekommen. Die so genannte Grundsteuer C für bislang unbebaute Flächen solle wieder eingeführt werden, kündigte Scholz an. Damit könnten ungenutzte Flächen höher besteuert werden.

Bei bestimmten unbebauten Grundstücken sollen die Kommunen den Scholz-Plänen zufolge den Hebesatz höher ansetzen können, "um so ein bisschen Druck auf die Grundstückseigentümer zu machen, dass sie ihr Grundstück mal nutzen", wie der Minister erklärte. Die Einführung hatten CDU, CSU und SPD auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Eine Grundsteuer C gab es schon einmal, sie wurde in den 1960er Jahren abgeschafft./hrz/bk/kro/abc/DP/mis