Gericht stützt die Position von Tamedia im Fall Pierre Maudet
Ein Genfer Gericht streicht problematische Aussagen aus einer von Pierre Maudet geforderten Gegendarstellung.
Zürich, 10. September 2019 - Regierungsrat Pierre Maudet hat am 9. Januar 2019 gegen Tamedia geklagt. Er forderte die Publikation seines Gegendarstellungstexts zum Artikel «Maudets Kritikerin muss schweigen», der im Tages-Anzeiger erschienen war. Tamedia hatte die Veröffentlichung verweigert, weil der Text unangemessene Elemente enthielt.
Das Genfer Gericht hat jetzt entschieden und stützt die Position von Tamedia, dass der Gegendarstellungstext in der ursprünglichen Version von Pierre Maudet nicht hätte veröffentlicht werden können.
Das Gericht hat insgesamt sechs Änderungen dieses Textes angeordnet. Der wichtigste Erfolg für Tamedia ist, dass das Gericht einen unbelegten, rufschädigenden Vorwurf gegen eine Westschweizer Journalistin aus dem Text von Pierre Maudet gestrichen hat.
Mit den vom Gericht angeordneten Anpassungen entspricht die Gegendarstellung den gängigen Standards und Tamedia hat diese Version heute bereits publiziert.
Tamedia wird jedoch die Kostenfolgen des Entscheids anfechten. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Tamedia sämtliche Kosten des Verfahrens tragen soll. Denn es war korrekt, dass Tamedia die ursprüngliche, zu weit gehende Textversion von Pierre Maudet nicht publiziert hat.
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