BERLIN (dpa-AFX) - Um eine flächendeckende Versorgung mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G zu sichern, braucht es aus Sicht von Verbraucherschützern strengere Vorgaben für die Vergabe der entsprechenden Frequenzen. Dass die Bundesnetzagentur auf ein verpflichtendes nationales Roaming verzichte und nur ein "Verhandlungsgebot" über regionales Roaming im Bedarfsfall auferlege, sei für einen flächendeckenden Ausbau von schnellem mobilen Internet nicht förderlich, sagte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. "Und damit droht der ländliche Raum mal wieder abgehängt zu werden."

Im Frühjahr werden die Frequenzen für den 5G-Standard mit sehr schnellem Internet versteigert. Roaming bedeutet, dass ein Nutzer im Funkloch das Netz eines anderen Anbieters nutzen kann. Die Netzbetreiber argumentieren, dass sich Investitionen in den Ausbau nicht mehr lohnten, wenn dann auch andere Unternehmen die Infrastruktur nutzen dürften. Sie klagen gegen die Vorgaben.

"Richtig ist natürlich, dass ich im Schwarzwald oder Bayerischen Wald weniger Funkmasten brauche als vielleicht in Hamburg oder Berlin", sagte Müller. "Darum sollten sich in ländlichen Regionen mehrere Anbieter eine Infrastruktur teilen." Das spare Kosten und ermögliche schnelles Internet in diesen Regionen. "Eine Verpflichtung über nationales Roaming hätte das ermöglicht."

Um zu telefonieren, soziale Netzwerke zu nutzen oder Radio zu streamen sei der aktuelle Standard 4G ausreichend, sagte Müller. Den flächendeckenden 5G-Ausbau hält er trotzdem für wichtig. Sonst wiederhole sich das aktuelle Klagen über fehlende 4G-Abdeckung in fünf Jahren, wie er sagte: "Weil wir uns dann alle an den 5G-Standard und die technischen Möglichkeiten gewöhnt haben und uns fragen, warum telemedizinische Angebote, warum autonomes Fahren plötzlich in Ballungsregionen und entlang bestimmter Straßen möglich ist, und in anderen Regionen Deutschlands nicht."/ted/tam/sam/DP/jha