TLG IMMOBILIEN und Aroundtown einigen sich auf wesentliche Eckpunkte für möglichen
Unternehmenszusammenschluss

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DGAP-Ad-hoc: TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Fusionen &
Übernahmen/Vereinbarung
TLG IMMOBILIEN und Aroundtown einigen sich auf wesentliche Eckpunkte für
möglichen Unternehmenszusammenschluss

27.10.2019 / 00:14 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung -
MAR)

TLG IMMOBILIEN und Aroundtown einigen sich auf wesentliche Eckpunkte für
möglichen Unternehmenszusammenschluss

Berlin, 26. Oktober 2019. Nach dem Erwerb eines Aktienpakets an der
Aroundtown SA ("Aroundtown") durch die TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") (ISIN:
DE000A12B8Z4) haben beide Unternehmen das Potenzial eines erfolgreichen
Unternehmenszusammenschlusses und die bestmögliche Zusammenführung ihrer
Geschäfte aus wirtschaftlicher, finanzieller, operativer, rechtlicher und
steuerlicher Sicht analysiert. Der Vorstand der TLG hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrates am heutigen Tag mit Aroundtown ein rechtlich nicht
verbindliches Term Sheet über wesentliche Eckpunkte eines möglichen
Zusammenschlusses der beiden Unternehmen unterzeichnet.

Das Term Sheet sieht einen Unternehmenszusammenschluss durch ein
freiwilliges öffentliches Angebot der Aroundtown für alle TLG-Aktien vor,
wobei die Gegenleistung in Aroundtown-Aktien besteht.

Vorbehaltlich der gesetzlichen Mindestpreisvorgaben würden die geplante
Transaktion und das beabsichtigte Umtauschangebot auf einem
Umtauschverhältnis beruhen, welches auf Grundlage des jeweiligen EPRA NAV
pro Aktie der TLG und Aroundtown ermittelt wird.

Es ist geplant, dass das zusammengeführte Unternehmen sein Geschäft unter
einem von Aroundtown und TLG zu bestimmenden neuen Namen führt und seinen
operativen Hauptsitz in Berlin hat.

Für den Fall, dass Aroundtown einen Anteil von 50 % oder mehr aller
TLG-Aktien hält ("Halteschwelle"), ist vorgesehen, dass Aroundtown eine aus
einem Geschäftsleitungsorgan (Comité de Direction) mit fünf Mitgliedern und
einem Verwaltungsrat aus sechs oder sieben Mitgliedern bestehende Struktur
der Unternehmensführung einführt. Drei Mitglieder des Verwaltungsrates
sollen unabhängig von beiden Parteien sein.

Bei Erreichen der Halteschwelle wird TLG den ersten Vorsitzenden von
Aroundtown's Verwaltungsrat und den Finanzvorstand (CFO) nominieren. Wenn
Aroundtown mindestens 66 % aller TLG-Aktien hält, wird TLG ein weiteres
Mitglied des Geschäftsleitungsorgans benennen. Eines der von TLG nominierten
Mitglieder wird als Co-CEO fungieren. Die übrigen Positionen des
Geschäftsleitungsorgans (einschließlich des CEO) und des Verwaltungsrats
werden weiterhin von Aroundtown benannt.

Auf Grundlage der bisher geführten Gespräche haben Aroundtown und TLG
Möglichkeiten für Wertschöpfung durch einen Unternehmenszusammenschluss
identifiziert. Die Parteien werden damit fortfahren, ihre Analyse zu
bewerten und weiter zu differenzieren, um Potential für Synergien zu
ermitteln.

Die Unterzeichnung einer rechtsverbindlichen Vereinbarung steht unter dem
Vorbehalt der Einigung beider Parteien im Hinblick auf alle Konditionen
eines Zusammenschlusses, zufriedenstellender Ergebnisse der Due
Diligence-Prüfungen sowie der Zustimmung zu einer endgültigen Vereinbarung
durch Vorstand und Aufsichtsrat der TLG sowie durch den Verwaltungsrat der
Aroundtown.

Kontakt:
Oliver Sturhahn
Investor Relations
TLG IMMOBILIEN AG
Hausvogteiplatz 12
10117 Berlin
Phone: +49 30 2470 6089
Fax: +49 30 2470 7446
E-Mail: ir@tlg.de
Internet: www.tlg.de

DICLAIMER
DIESE VERÖFFENTLICHUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM TAUSCH ODER KAUF NOCH
EIN ANGEBOT ODER EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM TAUSCH ODER
KAUF VON WERTPAPIEREN DAR. FERNER STELLT DIESE VERÖFFENTLICHUNG WEDER EIN
ANGEBOT ZUM ERWERB NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM
ERWERB VON WERTPAPIEREN AN DER AROUNDTONW SA DAR. DIE AROUNDTOWN SA HAT NOCH
KEINE ENTSCHEIDUNG IM HINBLICK AUF IHRE ABSICHT ZUR ABGABE EINES
ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS UND DIE BEDINGUNGEN EINER SOLCHEN ABSICHT ZUR
ABGABE EINES ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS SIND EINER ANGEBOTSUNTERLAGE,
DIE DURCH DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT ZU GESTATTEN
IST, VORBEHALTEN. AROUNDTOWN SA WIRD MÖGLICHERWEISE ÜBERHAUPT KEINE
ENTSCHEIDUNG ZUR EINLEITUNG EINES ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS TREFFEN:

DIE IN DIESER VERÖFFENTLICHUNG GENANNTEN WERTPAPIERE WURDEN UND WERDEN NICHT
NACH DEM WERTPAPIERGESETZ DER VEREINIGTEN STAATEN VON 1933 IN SEINER JEWEILS
GÜLTIGEN FASSUNG ("WERTPAPIERGESETZ") REGISTRIERT UND DÜRFEN NICHT IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNGUNG, IN DER DIES EINEN
VERSTOSS GEGEN GELTENDES RECHT DARSTELLEN WÜRDE, ANGEBOTEN ODER VERKAUFT
WERDEN. ES WIRD KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN DER AROUNDTOWN SA
IN DEN VEREINIGTEN STAATEN GEBEN.

DIESE MITTEILUNG KANN PROGNOSEN ODER SCHÄTZUNGEN IN BEZUG AUF PLÄNE UND
ZIELSETZUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT UNSEREN ZUKÜNFTIGEN AKTIVITÄTEN, PRODUKTEN
ODER DIENSTLEISTUNGEN, ZUKÜNFTIGEN FINANZERGEBNISSEN ODER ANNAHMEN, DIE
DIESEN AUSSAGEN ZUGRUNDE LIEGEN ODER SIE BETREFFEN, ENTHALTEN. ALLE DIESE IN
DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN UNTERLIEGEN RISIKEN UND UNSICHERHEITEN, VON
DENEN VIELE AUSSERHALB DER KONTROLLE DER TLG IMMOBILIEN AG LIEGEN. DIE
TATSÄCHLICHEN ERGEBNISSE KÖNNEN ABHÄNGIG VON EINER REIHE VON FAKTOREN
ERHEBLICH VON DIESEN ABWEICHEN. ES IST DENKBAR, DASS DIE TLG IMMOBILIEN AG
DIE DIESER VERÖFFENTLICHUNG ZUGRUNDELIEGENDEN ANNAHMEN ÄNDERN WIRD.


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    TLG IMMOBILIEN AG
                   Hausvogteiplatz 12
                   10117 Berlin
                   Deutschland
   Telefon:        030 - 2470 - 50
   Fax:            030 - 2470 - 7337
   E-Mail:         ir@tlg.de
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   ISIN:           DE000A12B8Z4
   WKN:            A12B8Z
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   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
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