TLG IMMOBILIEN und Aroundtown unterzeichnen BCA und kündigen Aktientauschangebot zur
Schaffung von führendem paneuropäischen Gewerbeimmobilienunternehmen an

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DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Fusionen &
Übernahmen/Vereinbarung
TLG IMMOBILIEN und Aroundtown unterzeichnen BCA und kündigen
Aktientauschangebot zur Schaffung von führendem paneuropäischen
Gewerbeimmobilienunternehmen an
19.11.2019 / 01:29
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NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER
TEILWEISE), IN ODER VON EINER JURISDIKTION, WO DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DIE
RELEVANTEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE.

TLG IMMOBILIEN und Aroundtown unterzeichnen BCA und kündigen
Aktientauschangebot zur Schaffung von führendem paneuropäischen
Gewerbeimmobilienunternehmen an

- TLG-Aktionäre erhalten 3,6 Aroundtown-Aktien für jede TLG-Aktie, was einem
Angebotspreis von EUR 27,66 pro TLG-Aktie bzw. einer Prämie von 3,2 % auf
Basis des letzten Schlusskurses entspricht

- Vorstand und Aufsichtsrat von TLG unterstützen das Umtauschangebot und der
größte Aktionär von TLG hat sich unwiderruflich verpflichtet, die
Transaktion zu unterstützen

- Kombiniertes Unternehmen soll börsennotierter paneuropäischer Marktführer
für Gewerbeimmobilien mit einem Vermögen von über EUR 25 Mrd. werden

- Bedeutsame Portfolio-Überschneidungen in Berlin, Frankfurt, Dresden,
Leipzig und Hamburg sowie Zugang zu München, Amsterdam und London machen
mehr als die Hälfte des kombinierten Portfolios aus

- Gebündelte Management Expertise soll Develop-to-Core-Ansatz an
erstklassigen Standorten beschleunigen und das volle Potenzial des
zusammengeführten Entwicklungsportfolios von nahezu EUR 2 Mrd. realisieren

- Erwartete operative und finanzielle Synergien führen zu Steigerung des
operativen Ergebnisses vor Steuern (pre-tax FFO) von EUR 110 Mio. bis EUR
139 Mio. pro Jahr im Rahmen der weiteren Entwicklung

- Neue Struktur der Geschäftsleitung des kombinierten Unternehmens soll
ausgewogene Governance-Rahmen schaffen, der die Vertretung der TLG abhängig
von Aroundtowns Beteiligung an der TLG gewährleistet


Berlin, 19. November 2019 - Die TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") (ISIN:
DE000A12B8Z4) hat heute mit der Aroundtown SA ("Aroundtown") ein Business
Combination Agreement ("BCA") abgeschlossen, um ein führendes
Gewerbeimmobilienunternehmen in Europa zu schaffen. Gemäß den Bedingungen
des BCA beabsichtigt Aroundtown, allen TLG-Aktionären ein freiwilliges
öffentliches Umtauschangebot zu unterbreiten.

Der Zusammenschluss würde eine führende paneuropäische Plattform für
Gewerbeimmobilien mit einem Vermögen von über EUR 25 Mrd., insbesondere in
Büro, Hotel- und Wohnimmobilien schaffen. Das kombinierte Portfolio würde
einen Zugang zu wichtigen Metropolregionen ermöglichen, wobei auf Berlin,
Frankfurt, Dresden, Leipzig, München, London, Hamburg und Amsterdam mehr als
die Hälfte des Portfolios entfallen. Darüber hinaus können eine
Entwicklungspipeline von fast EUR 2 Mrd. und eine Zusammenführung von
Managementexpertise die Grundlage für erhebliche Wertschöpfung in der
Zukunft bilden, auch für Mieter und Aktionäre.

Die Vorstandsmitglieder der TLG kommentierten: "Die Transaktion mit
Aroundtown ist für die TLG eine einzigartige Gelegenheit, unsere Präsenz in
wichtigen Städten Deutschlands zu stärken und neue Märkte zu
erschließen.
Unsere gemeinsame Entwicklungspipeline und Marktabdeckung ermöglichen eine
Beschleunigung unseres gemeinsamen Wachstums. Wir wären dann in der Lage,
erhebliche Synergien zu erzielen, die zu höheren operativen Margen führen
und unser Kreditprofil weiter stärken. Dadurch können wir eine finanzielle
Aufstellung erreichen, die allein nur schwer zu erreichen ist."

Sascha Hettrich, Aufsichtsratsvorsitzender der TLG: "Der geplante
Zusammenschluss ist ein vielversprechender nächster Schritt in der
Entwicklung der TLG und ermöglicht die Schaffung eines attraktiven
Unternehmens für alle unsere Stakeholder. Die größere Reichweite versetzt
das zusammengeführte Unternehmen in die Lage, zusätzliches Potenzial durch
die gesamte Organisation hindurch freizusetzen, wobei sich der Beitrag der
TLG in der neuen Führungsstruktur nachhaltig widerspiegelt."

BEDINGUNGEN DER TRANSAKTION

Aroundtown hat angekündigt, allen TLG-Aktionären 3.6 Aroundtown-Aktien je
TLG-Aktie anzubieten. Das Umtauschverhältnis wurde von den EPRA NAV je Aktie
von TLG und Aroundtown, jeweils zum 30. Juni 2019, abgeleitet. Auf Grundlage
der XETRA-Schlusskurse (Frankfurter Wertpapierbörse) für die Aktien beider
Unternehmen zum 18. November 2019 beläuft sich der damit vorausgesetzte
Preis je TLG-Aktie auf EUR 27,66, was einer Prämie von 3,2 % auf den letzten
Schlusskurs der TLG entspricht.

Aroundtown wird die Angebotsaktien durch Ausnutzung genehmigten Kapitals
schaffen und benötigt keine Zustimmung durch eine Hauptversammlung. Der
Vollzug des Umtauschangebots hängt von der Erfüllung bestimmter
Angebotsbedingungen ab. Das freiwillige Angebot unterliegt voraussichtlich
keiner Mindestannahmeschwelle.

Vorstand und Aufsichtsrat der TLG begrüßen das Umtauschangebot und
beabsichtigen dieses zu unterstützen, nach Maßgabe ihrer gesetzlichen
Verpflichtungen und unter bestimmten Voraussetzungen.

Die endgültigen und rechtlich verbindlichen Bedingungen des Angebotes werden
in der Angebotsunterlage festgelegt, die voraussichtlich im Dezember 2019
veröffentlicht wird. Die Bestimmungen des BCA gelten für eine Laufzeit von
24 Monaten.

Die Großaktionärin der TLG, Ouram Holding S.à r.l., hat sich unter
bestimmten Bedingungen verpflichtet, ihre ca. 28%ige Beteiligung an der TLG
im Rahmen des Angebotes anzudienen.

SYNERGIEN

Die Kombination von TLG und Aroundtown würde eine der größten
paneuropäischen Plattformen für gewerbliche Immobilien schaffen, mit
erheblicher Wertschöpfung durch Steigerung des operativen Ergebnisses vor
Steuern (pre-tax FFO) von EUR 110 Mio. bis EUR 139 Mio. pro Jahr innerhalb
der ersten fünf Jahre nach dem Vollzug des Zusammenschlusses. Diese werden
voraussichtlich realisiert durch operative Synergien,
Finanzierungseinsparungen auf der Grundlage von Aroundtowns angestrebtem
Rating-Upgrade, und finanziellen Synergien auf Ebene der TLG durch ein
höheres Rating.

Insbesondere aufgrund von Effizienzsteigerungen durch einen gemeinsamen
Betrieb und eine gemeinsame Unternehmenszentrale, starke Überschneidungen
der Portfolios, Kostenoptimierung auf Konzernkostenebene,
Nebenkostenreduzierung, Skaleneffekte, IT-Systeme u.a. werden operative
Synergien im Bereich von EUR 24 Mio. bis EUR 34 Mio. pro Jahr erwartet.

Auf der Finanzierungsseite würden Synergien auf einem durch ein größeres und
stärker diversifiziertes Portfolio gestärkten Geschäftsprofil beruhen, was
zu einem beschleunigten Erreichen eines A- Ratings, zu verbesserten
Finanzierungsbedingungen und einem Zugang zu längeren Laufzeiten führen
soll. Die Einsparungen im Zusammenhang mit der Finanzierung sollen durch
eine proaktive Steuerung von Fremdverbindlichkeiten realisiert werden und es
wird erwartet, dass sich dadurch über einen Zeitraum von fünf Jahren das
operative Ergebnis vor Steuern (pre-tax FFO) pro Jahr auf insgesamt EUR 86
Mio. bis EUR 105 Mio. verbessern wird.

UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Dem zusammengeführten Unternehmen kommt eine verbesserte und ausgewogene
Corporate-Governance-Struktur zugute, was ein unabhängiges
Geschäftsleitungsorgan mit einschließt. Das BCA legt zudem bestimmte
Governance-Rechte zugunsten der TLG fest, die dem Prinzip der gemeinsamen
Führung der kontrollierenden Gesellschaft in dem zusammengeführten Konzern
Ausdruck verleihen.

Aroundtown wird ein neues Geschäftsleitungsorgan einführen, das aus 5
Mitgliedern besteht, von denen die TLG den CFO nominiert, wenn Aroundtown
mehr als 50 % aller TLG-Aktien hält. Aroundtown wird den CEO nominieren.
Sollte Aroundtown mindestens 66 % aller TLG-Aktien halten, ernennt die TLG
zusätzlich eines der weiteren drei Mitglieder. Eines der von der TLG
benannten Mitglieder wird Co-CEO werden.

Wenn Aroundtown die 50 %-Schwelle überschreitet, wird deren Verwaltungsrat
bis zu acht Mitglieder umfassen, bestehend aus den drei derzeitigen
geschäftsführenden Mitgliedern und drei bis vier unabhängigen Mitglieder im
Sinne der Luxemburger Listing-Vorschriften. Sollte Aroundtown 40 % oder mehr
aller TLG-Aktien halten, soll der Vorsitzende des Verwaltungsrats von der
TLG benannt werden und bei Stimmengleichheit einen Stichentscheid haben.

Nach Erhalt der erforderlichen Kartellfreigaben darf die TLG zwei der vier
Mitglieder eines neu zu bildenden Integrationsausschusses auf Ebene der
Aroundtown benennen, dessen vorrangige Aufgabe die Erörterung der
notwendigen Schritte zur Zusammenführung beider Unternehmen ist. Darüber
hinaus steht der TLG das Recht zu, ein zusätzliches Mitglied im Beirat von
Aroundtown zu benennen.

Die von der TLG benannten Mitglieder im Geschäftsleitungsorgan und im
Verwaltungsrat werden für mindestens zwei Jahre bestellt. Einige
Nominierungsrechte der TLG stehen unter dem Vorbehalt der Unterstützung des
Umtauschangebots in der begründeten Stellungnahme von Vorstand und
Aufsichtsrat der TLG.

ZUSAMMENGEFÜHRTES UNTERNEHMEN

Das zusammengeführte Unternehmen wird seine deutsche operative
Hauptverwaltung weiterhin in Berlin haben und einen neuen Namen erhalten.

Beide Parteien werden alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland
beachten und sind sich einig, dass eine motivierte Belegschaft die Grundlage
für den künftigen Erfolg des gemeinsamen Unternehmens bildet. Das
Managementteam und die Mitarbeiter von Aroundtown und des gemeinsamen
Unternehmens sollen nach dem Best-in-Class-Prinzip ausgewählt werden.

Für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten soll Aroundtown Liquidität
für
die notwendige Refinanzierung der TLG zur Verfügung stellen, die sich aus
vertraglich definierten Kontrollwechselereignissen in bestehenden
Finanzierungsverträgen ergeben kann.

Beide Unternehmen werden jeweils ihre aktuelle Dividendenpolitik
beibehalten.

Goldman Sachs, Kempen und UBS sind als Finanzberater und Sullivan & Cromwell
als anwaltlicher Berater für die TLG tätig.

GEMEINSAME TELEFONKONFERENZ

TLG und Aroundtown laden am Dienstag, den 19. November 2019, 10:00 Uhr MEZ
zu einer gemeinsamen Telefonkonferenz ein. Die Registrierung zur Teilnahme
erfolgt über folgenden Link: https://webcasts.eqs.com/aroundtown20191119.


KONTAKT

     Christoph Wilhelm                   Oliver Sturhahn
     Unternehmenskommunikation           Investor Relations

     Telefon: +49 30 2470 6355           Telefon: +49 30 2470 6089
     E-Mail: christoph.wilhelm@tlg.de    E-Mail: oliver.sturhahn@tlg.de
WICHTIGE HINWEISE

DIESE BEKANNTMACHUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM KAUF ODER TAUSCH NOCH EINE
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM TAUSCH ODER KAUF VON AKTIEN DAR.
DARÜBER HINAUS STELLT DIESE MITTEILUNG WEDER EIN ANGEBOT ZUM KAUF NOCH EINE
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON AROUNDTOWN ODER TLG
AKTIEN DAR. DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN UND WEITERE DAS ANGEBOT BETREFFENDE
BESTIMMUNGEN WERDEN NACH GESTATTUNG DER VERÖFFENTLICHUNG DURCH DIE
BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE
MITGETEILT. DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN DES ÜBERNAHMEANGEBOTS WERDEN IN DER
ANGEBOTSUNTERLAGE DARGELEGT UND KÖNNEN, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, VON DEN
HIER BESCHRIEBENEN BEDINGUNGEN UND ANDEREN ECKDATEN ABWEICHEN. INVESTOREN
UND INHABERN VON TLG AKTIEN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE ANGEBOTSUNTERLAGE
SOWIE ALLE SONSTIGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT STEHENDEN
BEKANNTMACHUNGEN ZU LESEN, SOBALD DIESE BEKANNT GEMACHT WORDEN SIND, DA SIE
WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN.

TLG AKTIONÄRE MIT WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
("VEREINIGTE STAATEN") SOLLTEN BEACHTEN, DASS DAS ÜBERNAHMEANGEBOT FÜR
WERTPAPIERE EINER GESELLSCHAFT GEMACHT WIRD, DIE EINE AUSLÄNDISCHE PRIVATE
EMITTENTIN IM SINNE VON RULE 3B-4 DES SECURITIES EXCHANGE ACT VON 1934 IN
DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG (DER "EXCHANGE ACT") IST UND DEREN AKTIEN NICHT
NACH SECTION 12 DES EXCHANGE ACT REGISTRIERT SIND. DAS ÜBERNAHMEANGEBOT WIRD
GEGENÜBER DEN INHABERN VON TLG AKTIEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN IM RAHMEN
EINER AUSNAHMEREGELUNG FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE ÜBERNAHMEANGEBOTE ABGEGEBEN.
DIESE AUSNAHMEN ERMÖGLICHEN ES EINEM BIETER, BESTIMMTE MATERIELLE UND
VERFAHRENSTECHNISCHE REGELN DES EXCHANGE ACT DER VEREINIGTEN STAATEN FÜR
ÜBERNAHMEANGEBOTE ZU ERFÜLLEN, INDEM ER DIE GESETZE ODER PRAKTIKEN SEINES
NATIONALEN RECHTS EINHÄLT, UND BEFREIEN DEN BIETER VON DER EINHALTUNG
BESTIMMTER ANDERER SOLCHER REGELN DES EXCHANGE ACT. INFOLGEDESSEN UNTERLIEGT
DAS ÜBERNAHMEANGEBOT GRUNDSÄTZLICH DEN OFFENLEGUNGSVORSCHRIFTEN UND ANDEREN
VORSCHRIFTEN UND VERFAHREN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DIE SICH VON
DENEN DER VEREINIGTEN STAATEN UNTERSCHEIDEN, INSBESONDERE IN BEZUG AUF
RÜCKTRITTSRECHTE, ANGEBOTSZEITPLAN UND ABWICKLUNGSVERFAHREN. SOWEIT DAS
ÜBERNAHMEANGEBOT DEN US-AMERIKANISCHEN WERTPAPIERGESETZEN UNTERLIEGT, GELTEN
DIESE GESETZE NUR FÜR TLG AKTIONÄRE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN UND KEINE
ANDERE PERSON HAT NACH DIESEN GESETZEN IRGENDWELCHE ANSPRÜCHE.

VORBEHALTLICH DER IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE BESCHRIEBENEN AUSNAHMEN SOWIE
GEGEBENENFALLS VON DEN JEWEILIGEN AUFSICHTSBEHÖRDEN ZU ERTEILENDEN
AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN WIRD WEDER MITTELBAR NOCH UNMITTELBAR EIN
ÜBERNAHMEANGEBOT IN JENEN RECHTSORDNUNGEN UNTERBREITET WERDEN, IN DENEN DIES
EINEN VERSTOß NACH DEM JEWEILIGEN RECHT DARSTELLEN WÜRDE.

INSBESONDERE DIE AROUNDTOWN AKTIEN, DIE ALS GEGENLEISTUNG AN DIE TLG
AKTIONÄRE ÜBERTRAGEN WERDEN SOLLEN (DIE "ANGEBOTSAKTIEN"), WURDEN UND WERDEN
NICHT NACH DEM UNITED STATES SECURITIES ACT VON 1933 IN DER JEWEILS GÜLTIGEN
FASSUNG (DER "SECURITIES ACT") ODER NACH DEN WERTPAPIERGESETZEN EINES
STAATES, BEZIRKS ODER EINEM ANDEREN RECHT DER VEREINIGTEN STAATEN VON
AMERIKA REGISTRIERT. DIE ANGEBOTSAKTIEN DÜRFEN WEDER DIREKT NOCH INDIREKT
TLG AKTIONÄREN MIT SITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (DEN
"US-AKTIONÄREN") ODER BEVOLLMÄCHTIGTEN, ERNANNTEN, TREUHÄNDERN, DEPOTBANKEN
ODER ANDEREN PERSONEN, DIE FÜR RECHNUNG ODER ZUGUNSTEN VON US-AKTIONÄREN
HANDELN, ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, ES SEI DENN, ES HANDELT
SICH UM EINE ANWENDBARE AUSNAHME VON ODER IM RAHMEN EINER TRANSAKTION, DIE
NICHT DEN REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN DES SECURITIES ACT UNTERLIEGT.

SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST UND IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT
DEUTSCHER MARKTPRAXIS ERFOLGT, KÖNNEN AROUNDTOWN ODER FÜR SIE TÄTIGE BROKER
AUßERHALB DES ANGEBOTS VOR, WÄHREND ODER NACH ABLAUF DER ANNAHMEFRIST BZW.
DER WEITEREN ANNAHMEFRIST UNMITTELBAR ODER MITTELBAR WERTPAPIERE VON TLG
ERWERBEN BZW. ENTSPRECHENDE VEREINBARUNGEN ABSCHLIEßEN. DIES GILT IN
GLEICHER WEISE FÜR ANDERE WERTPAPIERE, DIE EIN UNMITTELBARES WANDLUNGS- ODER
UMTAUSCHRECHT IN BZW. EIN OPTIONSRECHT AUF TLG AKTIEN GEWÄHREN. DIESE
ERWERBE KÖNNEN ÜBER DIE BÖRSE ZU MARKTPREISEN ODER AUßERHALB DER BÖRSE
ZU
AUSGEHANDELTEN KONDITIONEN ERFOLGEN. ALLE INFORMATIONEN ÜBER DIESE ERWERBE
WERDEN VERÖFFENTLICHT, SOWEIT DIES NACH DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND ODER EINER ANDEREN EINSCHLÄGIGEN RECHTSORDNUNG ERFORDERLICH IST,
UND WERDEN AUF DER INTERNETSEITE VON AROUNDTOWN SA AUCH ALS UNVERBINDLICHE
ENGLISCHE ÜBERSETZUNG ZUGÄNGLICH SEIN. SOWEIT INFORMATIONEN ÜBER SOLCHE
ERWERBE ODER VEREINBARUNGEN ÜBER ERWERBE IN DEUTSCHLAND VERÖFFENTLICHT
WERDEN, GELTEN DIESE INFORMATIONEN AUCH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ALS
ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH.

SOWEIT IN DIESEM DOKUMENT ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN ENTHALTEN SIND,
STELLEN DIESE KEINE TATSACHEN DAR UND SIND DURCH DIE WORTE "WERDEN",
"ERWARTEN", "GLAUBEN", "SCHÄTZEN", "BEABSICHTIGEN", "ANSTREBEN", "DAVON
AUSGEHEN" UND ÄHNLICHE WENDUNGEN GEKENNZEICHNET. DIESE AUSSAGEN BRINGEN
ABSICHTEN, ANSICHTEN ODER GEGENWÄRTIGE ERWARTUNGEN UND ANNAHMEN DER TLG UND
DER MIT IHR GEMEINSAM HANDELNDEN PERSONEN ZUM BEISPIEL HINSICHTLICH DER
MÖGLICHEN FOLGEN DES ÜBERNAHMEANGEBOTS FÜR DIE TLG UND DIE VERBLEIBENDEN
AKTIONÄRE DER TLG ODER ZUKÜNFTIGER FINANZERGEBNISSE DER TLG, ZUM AUSDRUCK.
DIE ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN BERUHEN AUF GEGENWÄRTIGEN PLANUNGEN,
SCHÄTZUNGEN UND PROGNOSEN, WELCHE DIE TLG UND DIE MIT IHR GEMEINSAM
HANDELNDEN PERSONEN NACH BESTEM WISSEN VORGENOMMEN HABEN, TREFFEN ABER KEINE
AUSSAGE ÜBER IHRE ZUKÜNFTIGE RICHTIGKEIT. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
UNTERLIEGEN RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN, DIE MEIST NUR SCHWER VORHERZUSAGEN
SIND UND GEWÖHNLICH NICHT IM EINFLUSSBEREICH DER TLG ODER DER MIT IHR
GEMEINSAM HANDELNDEN PERSONEN LIEGEN. ES SOLLTE BERÜCKSICHTIGT WERDEN, DASS
DIE TATSÄCHLICHEN ERGEBNISSE ODER FOLGEN ERHEBLICH VON DEN IN DEN
ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN ANGEGEBENEN ODER ENTHALTENEN EREIGNISSEN
ABWEICHEN KÖNNEN.

ÜBER DIE TLG IMMOBILIEN AG

Die börsennotierte TLG IMMOBILIEN AG besitzt und vermietet seit mehr als 25
Jahren Gewerbeimmobilien an ausgewählten deutschen Perspektivstandorten. Sie
entwickelt ihr Portfolio kontinuierlich und aktiv wertschaffend durch
gezielte Investitionen und ausgewählte Objektankäufe weiter. In ihrem
Bestand befanden sich zum 30. September 2019 Immobilien im Wert von EUR 4,6
Mrd. Der zu diesem Stichtag bereinigte EPRA Net Asset Value je Aktie lag bei
EUR 30,25. Das Portfolio umfasst Büroobjekte u. a. in Berlin, Dresden,
Frankfurt am Main, Leipzig und Rostock. Darüber hinaus zählen ein regional
diversifiziertes Portfolio aus Einzelhandelsimmobilien in perspektivreichen
Mikrolagen mit dem Fokus der Nahversorgung sowie sieben innerstädtische
Hotels zum Bestand. Die Objekte der TLG IMMOBILIEN AG zeichnen sich durch
gute und sehr gute Lagen sowie langfristige Miet- und Pachtverträge aus.
Ihre qualifizierten Mitarbeiter gewährleisten an den einzelnen Standorten
eine hohe lokale Marktexpertise.

Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf
Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der TLG
IMMOBILIEN AG nach bestem Wissen erstellt wurden. Zukunftsgerichtete
Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und
anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität,
Zielerreichung und Ergebnisse der TLG IMMOBILIEN AG wesentlich von den
ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder
beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in
deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche
zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die TLG IMMOBILIEN AG übernimmt
keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird
sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.


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19.11.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    TLG IMMOBILIEN AG
                   Hausvogteiplatz 12
                   10117 Berlin
                   Deutschland
   Telefon:        030 - 2470 - 50
   Fax:            030 - 2470 - 7337
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   Internet:       www.tlg.de
   ISIN:           DE000A12B8Z4
   WKN:            A12B8Z
   Indizes:        SDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    915731



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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915731 19.11.2019

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