DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: TUI AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs.
1 lit. a) Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 Delegierte Verordnung 
(EU) Nr. 2016/1052                                                             
TUI AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation                         
                                                                               
13.08.2019 / 08:30                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Ankündigung des Erwerbs eigener Aktien im Rahmen des                           
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 'oneShare'                                    
                                                                               
Hannover, den 13. August 2019                                                  
                                                                               
Der Vorstand der TUI AG mit Sitz in Hannover und Berlin, ISIN: DE000TUAG000,   
hat beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 44.088 eigene Aktien (die 
'Aktien') zurück zu erwerben. Die Aktien sollen im Rahmen des                  
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 'oneShare' an Mitarbeiter des TUI-Konzerns    
übertragen werden.                                                             
                                                                               
Die Aktien sollen am 13. August 2019, nach der Veröffentlichung der Ergebnisse 
für das 3. Quartal 2019, erworben werden. In dem Fall, dass die Aktien nicht an
nur einem Handelstag erworben werden können, würden zusätzlich am 14. August   
2019 und spätestens am 16. August 2019 Aktien erworben. Die Aktien sollen zu   
einem Gesamtkaufpreis von bis zu EUR 450.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten)      
erworben werden. Die bis zu 44.088 zu erwerbenden Aktien ergeben auf der       
Grundlage des Xetra-Schlusskurses vom 12. August 2019 in Höhe von EUR 8,73 ein 
voraussichtliches Rückerwerbsvolumen in Höhe von EUR 384.888,24 (ohne          
Erwerbsnebenkosten).                                                           
                                                                               
Unmittelbar nach Abschluss des Rückerwerbs erfolgt eine Übertragung der Aktien 
an die an 'oneShare' teilnehmenden Mitarbeiter; insoweit ergeben sich keine    
Auswirkungen auf die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien. Der Rückerwerb  
dient damit dem Zweck eines Belegschaftsaktienprogramms i.S.v. Art. 5 Abs. 2 c)
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
April 2014 ('MAR').                                                            
                                                                               
Mit der Durchführung des Rückerwerbs wird ein Kreditinstitut beauftragt, das   
innerhalb des vorgenannten Zeitraums unabhängig und unbeeinflusst von der TUI  
AG Entscheidungen trifft. Das Recht der TUI AG, das Mandat des Kreditinstituts 
im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden   
bleibt unberührt. Der Rückerwerb kann im Einklang mit den zu beachtenden       
rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und wieder aufgenommen   
werden.                                                                        
                                                                               
Der Rückerwerb soll billigst und Interesse wahrend durchgeführt werden. Er     
erfolgt ausschließlich über den elektronischen Handel der Frankfurter          
Wertpapierbörse (Xetra).                                                       
                                                                               
Der Rückerwerb erfolgt unter Beachtung der Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5  
MAR sowie der Artikel 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016.Hiernach darf der jeweilige Erwerbspreis den Kurs  
des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein,  
den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der        
jeweilige Erwerb erfolgt, nicht überschreiten. Es erfolgt keine                
Auftragserteilung während einer Auktionsphase, und die vor Beginn einer        
Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser Phase nicht geändert.   
Das ausführende Kreditinstitut darf ferner an einem Handelstag zusammen nicht  
mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an  
der der jeweilige Erwerb erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche     
Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen         
Handelsvolumens der zwanzig Handelstage vor dem konkreten Erwerbstermin.       
                                                                               
Da die Aktien der TUI AG auch an der Londoner Börse notiert sind, erfolgt der  
Erwerb ferner im Einklang mit den börsenrechtlichen Bestimmungen des           
Vereinigten Königreichs. Daher werden nur dann Aktien erworben, wenn ihr       
Erwerbspreis geringer ist als der durchschnittliche Marktpreis der Aktien      
während der letzten fünf Handelstage vor dem Tag, an dem der Erwerb erfolgen   
soll (UK Listing Rule 12.4.1).                                                 
                                                                               
Die im Rahmen des Rückerwerbs durchgeführten Transaktionen werden in einer den 
anwendbaren rechtlichen Vorgaben entsprechenden Weise veröffentlicht.          
                                                                               
Darüber hinaus wird die TUI AG über den Aktienrückerwerb regelmäßig unter      
https://www.tuigroup.com/de-de/ investoren/aktie/mitarbeiterbeteiligung        
informieren.                                                                   
TUI AG                                                                         
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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13.08.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch              

Unternehmen: TUI AG               

             Karl-Wiechert-Allee 4

             30625 Hannover       

             Deutschland          

Internet:    www.tuigroup.com     







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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856211  13.08.2019