LAUSANNE (dpa-AFX) - Die Schweiz darf Namen und weitere Informationen zu rund 45 000 Konten der Großbank UBS an die französischen Steuerbehörden senden. Das schweizerische Bundesgericht hieß eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit drei zu zwei Stimmen am Freitag gut. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2018, das die Datenlieferung verboten hatte, wurde damit aufgehoben.

Die Bank kündigte an, das schriftliche Urteil sorgfältig zu prüfen. Unabhängig davon sei es wichtig, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung die Einhaltung des Spezialitätsprinzips sicherstelle, bevor sie Daten teile.

Das sollte der Fall sein. Die fünf Bundesrichter betonten jedenfalls einhellig, dass die Daten nicht im Geldwäsche-Verfahren gegen die UBS verwendet werden dürfen. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb die UBS fürchtet, dass die Informationen des Amtshilfegesuchs gegen sie verwendet werden könnten./uh/ra/AWP/stw/jha/