Zürich (awp) - Nach der UBS hat nun offenbar auch die französische Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil im Fall der illegalen Kundenwerbung und Geldwäscherei eingelegt. Das berichtet die NZZ unter Berufung auf eine Sprecherin der Abteilung für Finanzdelikte am Mittwoch.

Ziel sei vor allem, den einzigen Freispruch in dem Prozess - gegen den ehemaligen Chef der UBS-Vermögensverwaltung Raoul Weil - anzufechten, heisst es. Weil müsse somit beim Prozess in der nächsten Instanz auch wieder vor Gericht erscheinen. Die UBS war im Februar von einem französischen Gericht zu einer Busse von 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden.

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