Zürich (awp) - Aktionäre der Grossbank UBS sollten dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung an der kommenden Generalversammlung die Decharge verweigern. Dies empfiehlt der einflussreiche US-Stimmrechtsberater ISS. Als Begründung nennt ISS in einem AWP vorliegenden Bericht insbesondere den Rechtsstreit mit Frankreich.

Ein "Nein" zur formellen Entlastung ist nach Einschätzung von ISS vorsorglich gerechtfertigt. Dies würde es nämlich vereinfachen, zu einem späteren Zeitpunkt mögliche rechtliche Schritte gegen die Leitungsorgane der Bank einzuleiten, erklärte ISS in dem Bericht.

Ein französisches Gericht hatte die Schweizer Bank im Februar im Prozess um Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu einer Strafzahlung von 4,5 Milliarden Euro verurteilt. Das Institut hat jedoch umgehend Berufung eingelegt. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Dennoch bleibt nach Angaben von ISS die Tatsache bestehen, dass die Bank wegen strafbarer Handlungen verurteilt worden sei und eine Rekordstrafe aufgebrummt erhalten habe. "Dies ist für die Aktionäre von grosser Bedeutung", hielt ISS fest. Davor hatte Bloomberg über die ISS-Haltung zur UBS berichtet.

Glass Lewis empfiehlt Enthaltung

Mit Glass Lewis hat ein anderer Stimmrechtsberater den UBS-Aktionären empfohlen, sich bei der Abstimmung über die Entlastung von Verwaltungsrat und Management der Stimme zu enthalten uns verwies ebenfalls auf das Verfahren in Frankreich. Dafür empfahl Glass Lewis, den Vergütungsbericht abzulehnen.

Auch ISS hat Vorbehalte gegen den Vergütungsbericht der Grossbank, ringt sich aber zu einem "Ja" durch. Denn die UBS habe ihre Transparenz in diesem Bereich verbessert und die Vergütungspolitik und -praxis der Bank entsprächen "weitgehend" derjenigen des Sektors in der Schweiz.

Die Generalversammlung der UBS findet am 2. Mai 2019 in Basel statt.

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