"Gegen die formelle Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung zu stimmen ist vorsorglich gerechtfertigt, da das Unternehmen kürzlich von einem französischen Gericht wegen illegaler Werbung und Geldwäsche der Erträge aus Steuerhinterziehung für schuldig befunden wurde", erklärte ISS in der am Montag verfügbaren Abstimmungsempfehlung für die UBS-Geralversammlung am 2. Mai.

Zuvor hatten bereits der zweite große amerikanische Stimmrechtsberater Glass Lewis und der Schweizer Aktionärsberater Ethos die UBS-Spitze kritisiert und die Ablehnung beziehungsweise eine Stimmenthaltung bei verschiedenen Tagesordnungspunkten empfohlen. Die Berater stören sich an der Entlohnung der Manager und sind besorgt wegen der hohen Bußen, die dem Institut drohen - vor allem in dem Rechtsstreit mit Frankreich.