Zürich (awp) - Die UBS nimmt den Entscheid des Bundesgerichtes bezüglich Datenlieferung an Frankreich "zur Kenntnis". Das Bundesgericht hat kurz nach Mittag entschieden, dass die Schweiz Namen und weitere Informationen zu rund 45'000 UBS-Konten an die französischen Steuerbehörden senden darf.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit drei zu zwei Stimmen gutgeheissen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2018, welches die Datenlieferung verboten hatte, wurde damit aufgehoben.

In der Stellungnahme der UBS heisst es nun: Die Bank werde das schriftliche Urteil sorgfältig prüfen. "Es ist trotzdem wichtig festzuhalten, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung sicherstellen muss, dass die Daten nicht im bevorstehenden Strafverfahren gegen UBS in Frankreich verwendet werden. Das war heute auch eine klare Erwartung des Bundesgerichts. Da diese Entscheidung den gesamten Schweizer Finanzplatz betrifft, verweisen wir für weitere Kommentare auf die Bankiervereinigung."

Das sollte der Fall sein. Die fünf Bundesrichter haben jedenfalls einhellig betont, dass die Daten nicht im Geldwäschereiverfahren gegen die UBS verwendet werden dürfen. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb die UBS fürchtet, dass die Informationen des Amtshilfegesuchs gegen sie verwendet werden könnten.

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