Zürich (awp) - Die UBS hat in einer Studie die möglichen Folgen der geplanten Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts beleuchtet. Demnach würden Rentner und Käufer neuwertiger Wohnungen mit kurzfristigem Zeithorizont von einem Steuerwechsel deutlich profitieren. Wer sanieren muss und höhere Hypothekarzinsen zahlt, wird belastet.

Die Bank rechnet aufgrund eines Systemwechsels kaum mit signifikanten Änderungen der Eigenheimpreise. Bei den Hypothekarschulden wird eine Verlangsamung des Wachstums erwartet, aber kein Rückgang, wie es in der am Donnerstag veröffentlichen Studie heisst. Mit der Umsetzung des Gesetzesvorhabens rechnet die Bank frühestens 2022.

Eine Abschaffung des Eigenmietwerts und jeglicher Abzugsmöglichkeiten würde heute zu Steuerausfällen von rund 1,4 Milliarden Franken führen, schreibt die Bank weiter. Nach den Vorschlägen der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) würden sich die Ausfälle sogar auf 2,5 Milliarden belaufen.

Je nach Belehnungsgrad, Höhe der Hypothekarzinsen, Anteil des Eigenmietwertes und der Höhe der Sanierungs- und Unterhaltskosten unterschieden sich die Konsequenzen für die Eigentümer deutlich, heisst es weiter. Anhand von vier Fallbeispielen macht die Bank in ihrer Studie die Auswirkungen der geplanten Änderungen deutlich. Von einem Systemwechsel dürften demnach insbesondere Rentner und Käufer von Neuwohnungen mit kurzfristigem Zeithorizont profitieren. Mehrbelastungen hätten Eigentümer von Altbauobjekten zu verkraften.

So errechnet die UBS in ihren auf mehrere Jahre angelegten Modellrechnungen für Rentner eine kantonale Bandbreite der Steuerersparnis zwischen 1'000 und 3'800 Franken jährlich. Bei Eigentümern einer neuwertigen Wohnung mit 0 Prozent Abschreibung auf den Objektwert ergibt sich demnach eine Ersparnis von 850 bis 2'800 Franken. Bei Abschreibung von 0,8 Prozent ergeben sich Ersparnisse zwischen Null und 1'500 Franken. Bei einem Altbauobjekt mit Sanierungsbedarf und einer Abschreibung von 1,6 Prozent dürften auch langfristig keine Steuerersparnisse anfallen und die zusätzliche Belastung bewege sich zwischen 300 und 900 Franken pro Jahr.

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