Uniper SE: Ergänzungsverlangen durch KVIP International V L.P.

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DGAP-Ad-hoc: Uniper SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Uniper SE: Ergänzungsverlangen durch KVIP International V L.P.

18.04.2019 / 19:58 CET/CEST
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Ergänzungsverlangen durch KVIP International V L.P.

Die KVIP International V L.P. ("KVIP") verlangt, die am 12. April 2019 im
Bundesanzeiger bekannt gemachte Tagesordnung der Hauptversammlung der Uniper
SE am 22. Mai 2019 um den nachfolgenden Gegenstand zu ergänzen und diesen
samt Beschlussvorlagen und Begründung bekannt zu machen: "Beschlussfassungen
über die Anweisung an den Vorstand, die Abspaltung des Geschäftssegments
Internationale Erzeugung bzw. die Abspaltung von Aktivitäten im
Geschäftssegment Europäische Erzeugung in Schweden vorzubereiten".

Die KVIP schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Vorstand wird angewiesen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens
zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft,
Vertragsentwürfe und entsprechende Berichte für die rechtmäßige
Abspaltung
des Geschäftssegments Internationale Erzeugung zur Aufnahme auf einen neu zu
gründenden oder bereits bestehenden Rechtsträger, nach pflichtgemäßer
Auswahl des Vorstands, vorzubereiten und der Hauptversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen. Der Vorstand wird angewiesen, sämtliche zur
Durchführung der vorgeschriebenen Abspaltung erforderlichen Voraussetzungen
nach pflichtgemäßem Ermessen entsprechend dieses Beschlusses zu erfüllen.

Für den Fall, dass der unter vorstehender Ziffer 1 vorgeschlagene Beschluss
nicht mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wird, schlägt KVIP vor, den
folgenden alternativen Beschluss zu fassen:

2. Der Vorstand wird angewiesen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens
zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft,
Vertragsentwürfe und entsprechende Berichte für die rechtmäßige
Abspaltung
der im Geschäftssegment Europäische Erzeugung enthaltenen Aktivitäten in
Schweden, insbesondere, die Beteiligung von Uniper an Sydkraft AB mit Sitz
in Malmö, Schweden, zur Aufnahme auf einen neu zu gründenden oder bereits
bestehenden Rechtsträger, nach pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands,
vorzubereiten und der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der
Vorstand wird angewiesen, sämtliche zur Durchführung der vorgeschriebenen
Abspaltung erforderlichen Voraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen
entsprechend dieses Beschlusses zu erfüllen.

Der Vorstand der Uniper SE prüft das Ergänzungsverlangen und bereitet eine
Stellungnahme hierzu vor.




Kontakt:
Udo Giegerich
Executive Vice President
Group Finance & Investor Relations
Uniper SE
Holzstraße 6
40221 Düsseldorf
Telefon +49 211 4579 8200
Telefax +49 211 4579 952082
Email ir@uniper.energy


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