Am 15. Jänner 2018 trat das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft, das bestimmte inländische Rechtsträger zur Feststellung, Überprüfung und Meldung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer an ein dafür beim BMF neu geschaffenes 'Wirtschaftliche Eigentümer Register' verpflichtet.Hintergrund ist die Umsetzung wesentlicher Teile der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie mit dem Ziel der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Geschäftsführer, Vorstände, etc. haben die Meldung erstmals bis spätestens 1.6.2018 (zulässige straffreie Nachfrist bis 1.9.2018) zu erstatten oder können damit auch einen berufsmäßigen Parteienvertreter (z.B. Steuerberater) gesondert beauftragen.In weiterer Folge ist zumindest einmal jährlich zu überprüfen, ob die Daten der registrierten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Eine sorgsame Erhebung aller relevanten Rechtsverhältnisse ist unumgänglich.Dies gilt umso mehr nach Bekanntwerden des BMF-Erlasses vom 26.4.2018, der eine äußerst weitreichende Rechtsansicht des BMF, wann 'Kontrolle' besteht, darlegt.

Volksbank Vorarlberg e. Gen. veröffentlichte diesen Inhalt am 07 Mai 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 07 Mai 2018 09:12:01 UTC.

Originaldokumenthttp://www.volksbank-vorarlberg.at/m101/volksbank/zib/de/news/details/steuer/1805_wirt_eigentuemer_register.jsp?branch=m001_45710

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