BRAUNSCHWEIG (awp international) - Zum Auftakt des Diesel-Musterverfahrens von Verbraucherschützern gegen Volkswagen hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eine Einigung zwischen den Streitparteien angeregt. "Ein Vergleich ist sehr schwer, aber möglich", sagte der Vorsitzende Richter Michael Neef am Montag. Es sei jedoch nicht einfach, einen möglichen Schadenersatz-Betrag für betroffene Dieselkunden festzulegen.

Am Braunschweiger OLG stehen sich der VW -Konzern und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegenüber. Der vzbv klagt dabei stellvertretend für rund 470 000 Dieselkunden, die sich von dem Autohersteller wegen falscher Diesel-Abgaswerte getäuscht sehen und deshalb Schadenersatz verlangen.

Volkswagen hatte mit einzelnen klagenden Kunden in anderen Verfahren bisher in vielen Fällen Vergleiche geschlossen. Im Fall der Musterfeststellungsklage halten die Juristen des Konzerns dies angesichts der "hohen Anzahl an Registeranmeldungen, Fallkonstellationen und etwaigen individuellen Schadensforderungen" jedoch für "kaum vorstellbar"./jap/DP/jha