LUXEMBURG (dpa-AFX) - Geschädigte des VW-Abgasskandals dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Land des Autokaufs auf Schadenersatz klagen. Die Verbraucher müssten nicht in Deutschland, wo Volkswagen seinen Sitz hat, vor Gericht ziehen, entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-343/19).

Hintergrund ist der Fall von 574 VW-Kunden in Österreich, deren Sammelklage vor dem Landesgericht Klagenfurt anhängig ist. Normalerweise müsste eine Klage in demjenigen Staat eingereicht werden, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Deshalb hatte das österreichische Gericht beim EuGH angefragt, ob es überhaupt zuständig ist.

Die Luxemburger Richter entschieden nun grundsätzlich, dass in Fällen wie dem VW-Abgasskandal eine Ausnahme von den gängigen gerichtlichen Zuständigkeiten vorliegt. Der Ort der Verwirklichung des Schadens liege im konkreten Fall in Österreich. Zudem könne ein Autohersteller, der beim Bau eines Fahrzeugs eine unzulässige Manipulation vornimmt, davon ausgehen, dass er vor den Gerichten desjenigen Landes verklagt wird, in dem er die Autos verkauft./wim/DP/mis