MAINZ (dpa-AFX) - Im Diesel-Abgasskandal hat auch das Land Rheinland-Pfalz VW auf Schadenersatz verklagt: Das Landgericht Mainz hat dafür eine mündliche Verhandlung am 31. Januar 2020 terminiert. Dabei geht es zunächst um vier Polizeiautos, wie das Finanzministerium in Mainz der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Mit einer illegalen Abschalteinrichtung soll die Abgasreinigung im Normalbetrieb auf der Straße verringert worden sein.

Insgesamt hat das Land Rheinland-Pfalz den Volkswagenkonzern wegen rund 120 Fahrzeugen hauptsächlich bei der Polizei und beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) verklagt. Dabei geht es zusammengerechnet um einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag.

Ob es wirklich am 31. Januar zu der Verhandlung kommt, steht noch nicht fest. Strittig ist nach Angaben des Landgerichts Mainz, ob es bei allen Fahrzeugen der zuständige Gerichtsstand ist. Auch eine außergerichtliche Einigung könnte im Gespräch sein.

In Justizkreisen heißt es, VW könnte schon vielen Klägern Geld gezahlt und so Urteile abgewendet haben. Nach früheren Angaben des Konzerns ist eine außergerichtliche Einigung jeweils vom Einzelfall und von wirtschaftlichen Aspekten abhängig.

Ein VW-Sprecher sprach jüngst von einer insgesamt uneinheitlichen Rechtsprechung: "Die vielen offenen Rechtsfragen muss der Bundesgerichtshof klären. Dieser wird dazu wahrscheinlich erst kommendes Jahr entscheiden und mehr Klarheit bringen." Es gebe bereits mehr als 100 Urteile von Oberlandesgerichten, "die weit überwiegend im Sinne von Volkswagen beziehungsweise im Sinne der Händler ausgefallen sind"./jaa/DP/zb