Nach Prüfung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Braunschweig erklärte der Aufsichtsrat am Mittwoch: 'Der Aufsichtsrat teilt die vom Präsidium gestern vertretene Einschätzung. Der Aufsichtsrat kann aufgrund der seit Herbst 2015 durchgeführten umfangreichen und unabhängigen eigenen Untersuchungen auch aus heutiger Sicht weiterhin keine vorsätzlich unterlassene Information des Kapitalmarkts erkennen.Dies hat sich auch nach Prüfung der Anklageschrift nicht geändert. Aus diesem Grund wird die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und Vorstandsvorsitzenden fortgesetzt.'

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte zuvor bekannt gegeben, dass sie gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, Prof. Martin Winterkorn, sowie gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch und den Vorsitzenden des Vorstands, Dr. Herbert Diess, Anklage wegen des Vorwurfs einer angeblichen Marktmanipulation erhoben hat.

Volkswagen AG veröffentlichte diesen Inhalt am 25 September 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 25 September 2019 14:07:04 UTC.

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