'Das Unternehmen und die Verantwortlichen haben alle kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten erfüllt. Die Volkswagen AG wird sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen die unberechtigten Vorwürfe verteidigen. Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, sind wir fest davon überzeugt, dass sich die Vorwürfe als haltlos erweisen werden', sagte Dr. Manfred Döss, Leiter der Konzern-Rechtsabteilung der Volkswagen AG, zur rechtlichen Position des Unternehmens.

Dem Konzernvorstand der Volkswagen AG lagen bis zur unerwarteten und außerordentlich medienwirksamen Veröffentlichung des Compliance-Verstoßes durch die 'Notice of Violation' der United States Environmental Protection Agency (EPA) am 18. September 2015 zu keinem Zeitpunkt konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass sich aus diesen Sachverhalten wirtschaftliche Folgen ergeben könnten, die eine Mitteilung an den Kapitalmarkt erforderlich machen würden - diese Sachverhalte waren dementsprechend nicht kursrelevant.

Die in der Folgezeit tatsächlich eingetretenen wirtschaftlichen Konsequenzen für die Volkswagen AG wurden vom Konzernvorstand nicht vorhergesehen und waren vor dem 18. September 2015 auch nicht absehbar. Die Wahrnehmung des Konzernvorstandes wurde gestützt durch die von der Volkswagen AG in dieser Zeit hinzugezogenen externen Rechtsberater, die auf dem Gebiet des US-Verwaltungsrechts spezialisierte und hoch angesehene US-Anwaltskanzlei Kirkland & Ellis. Diese spezialisierte Kanzlei hat damals eine Einordnung dieser Sachverhalte unter Bezug auf vergleichbare Fälle anderer Automobilhersteller in den USA wiederholt vorgenommen und die Volkswagen AG über ihre Einschätzungen unterrichtet. Diese Einschätzungen und die aus ihnen zu ziehenden Folgerungen lagen bezüglich der wirtschaftlichen Konsequenzen weit unterhalb einer für die Volkswagen AG kursrelevanten Schwelle. Auch daraus folgte, dass der Compliance-Verstoß vom Konzernvorstand objektiv als nicht kursrelevant und deshalb auch nicht als ad-hoc-meldepflichtig wahrgenommen worden ist. Ein Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten ist nicht gegeben.

Ferner ging der Konzernvorstand bis zum 18. September 2015 davon aus, dass die auf der zuständigen Arbeitsebene geführten Gespräche mit den maßgeblichen Vertretern der US-Behörden zu einer einvernehmlichen Lösung führen würden, deren wirtschaftliche Folgen weit unterhalb einer für die Volkswagen AG kursrelevanten Schwelle liegen würden. Diese Erwartung stellte sich erst mit der Kenntnis von der völlig unerwarteten 'Notice of Violation' vom 18. September 2015 als unzutreffend heraus.

Die von den US-Behörden gewählte Vorgehensweise im Wege einer 'Notice of Violation' und die von ihnen konkret verfolgten und später gegen die Volkswagen AG umgesetzten Sanktionierungsabsichten stellen einen Paradigmenwechsel dar, der weder vom Konzernvorstand der Volkswagen AG noch von den renommierten externen US-Beratern vorgesehen worden ist und auch nicht vorherzusehen war.

Die Volkswagen AG hat auch die hier interessierenden Vorgänge des Jahres 2015 in den letzten vier Jahren eingehend und unter Zuhilfenahme zahlreicher externer Spezialisten untersuchen und aufklären lassen. Es liegen nach diesen Untersuchungen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass auf Seiten früherer oder gegenwärtiger Mitglieder des Konzernvorstandes der Volkswagen AG Erkenntnisse vorhanden waren, aus denen sich eine Kursrelevanz der Sachverhalte und damit eine Veröffentlichungspflicht vor dem 18. September 2015 ergeben hätte.

'Daher ist die Volkswagen AG fest davon überzeugt, dass es vor der Veröffentlichung der Notice of Violation keine Ad-hoc-Informationspflicht des Kapitalmarkts gab', stellte Manfred Döss darüber hinaus fest. Die Volkswagen AG wird sich deshalb gegen die Vorwürfe mit Nachdruck verteidigen. Sie geht davon aus, dass eine gerichtliche Klärung zu dem Ergebnis führen wird, dass die Vorwürfe haltlos sind.

Volkswagen AG veröffentlichte diesen Inhalt am 26 September 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 26 September 2019 13:57:02 UTC.

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