Die Parteien hätten sich auf Anraten des Gerichts zu erneuten Gesprächen entschlossen, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Donnerstag mit. Dort wird seit September ein Musterverfahren geführt, um zu klären, ob VW Kunden in Deutschland wegen des Abgasbetrugs einen Ausgleich zahlen muss. Die Verhandlungsführung in der jetzt vereinbarten Mediation übernehme auf Antrag beider Parteien der Präsident des Oberlandesgerichts Wolfgang Scheibel. VW bestätigte das, wollte sich aber zu Details nicht äußern. Der vzbv erklärte ebenfalls, die "Einladung" des Gerichts angenommen zu haben. Das Gespräch werde in Kürze stattfinden.

In den Vergleichsverhandlungen hatte sich der Wolfsburger Autobauer zu einer Entschädigungssumme von insgesamt 830 Millionen Euro für die rund 460.000 betroffenen VW-Kunden bereit erklärt. Der Konzern hatte diese Verhandlungen am Freitag zur Überraschung des vzbv aber kurz vor dem Abschluss für gescheitert erklärt. VW begründete dies damit, dass die Anwälte des vzbv unakzeptable 50 Millionen Euro Honorar gefordert hätten, ohne dafür einen konkreten Tätigkeitsnachweis abliefern zu wollen. Der Verbraucherschutzverband warf VW vor, in dem 2015 zugegebenen Abgasbetrug schon wieder Vertrauensbruch zu begehen.

In dem Mammutverfahren geht es um Schadenersatzforderungen von rund 460.000 Kunden des VW-Konzerns. Sie sehen sich betrogen durch die Manipulation von Diesel-Abgaswerten, die der Autobauer 2015 auf Druck von US-Umweltbehörden zugegeben hatte. Dabei wurde per Softwaresteuerung der Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand regelkonform reduziert. Auf der Straße stoßen insgesamt elf Millionen Fahrzeuge aus dem VW-Konzern viel mehr giftiges Reizgas aus.

Offen ist, wie ein Vergleich in die Tat umgesetzt werden soll. Im Musterfeststellungverfahren würde es noch Jahre dauern, weil dies nur die Grundsatzfrage zum Schadenersatz klärt. Jeder einzelne Kunde hätte dann seinen individuellen Anspruch vor einem Landgericht durchsetzen müssen. Nach Angaben von VW wären damit 115 Gerichte beschäftigt.