Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 21, 22 WpHG bezüglich des Überschreitens der Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der windeln.de SE (nachfolgend auch der 'Emittent') von (i) Herrn Tomasz Janusz Czechowicz vom 5. April 2017 (Polen) und (ii) Private Equity Managers Spolka Akcyjna (mit Sitz in Warschau, Polen) vom 9. August 2016, haben uns (i) Herrn Tomasz Janusz Czechowicz, MCI Management Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, MCI Capital Spółka Akcyjna und MCI Fund Management Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością und (ii) Private Equity Managers Spolka Akcyjna, MCI Capital Towarzystwo Funduszy Inwestycyjnych Spolka Akcyjna und MCI.PrivateVentures Fundusz Inwestycyjny Zamkniety (sämtliche Vorgenannten zusammen nachfolgend auch die 'Meldepflichtigen') gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 2. Mai 2017 Folgendes mitgeteilt:

- Die jeweilige Investition dient, sofern möglich, der Umsetzung strategischer Ziele im Hinblick auf eine Wertsteigerung des Emittenten.

- Die Meldepflichtigen beabsichtigen, in Abhängigkeit vom Börsenkurs und der allgemeinen Performance des Emittenten, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

- Die Meldepflichtigen streben eine der Bedeutung ihrer Beteiligung entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat des Emittenten an. Der Aufsichtsrat hat vorgeschlagen, Herrn Tomasz Janusz Czechowicz durch Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2017 zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Eine darüber hinausgehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen des Emittenten streben die Meldepflichtigen derzeit nicht an.

- Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur des Emittenten, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um Eigenmittel des Investmentfonds MCI.PrivateVentures Fundusz Inwestycyjny Zamkniety, die für den jeweiligen Erwerb der Stimmrechte verwendet wurden.

Bei den übrigen Meldepflichtigen erfolgte der Erwerb der Stimmrechte jeweils lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 WpHG, so dass zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte insoweit weder Eigen- noch Fremdkapital aufgewendet wurden.

windeln.de SE veröffentlichte diesen Inhalt am 06 Dezember 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 06 Dezember 2019 21:00:02 UTC.

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