DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Zalando SE / AKTIENRÜCKKAUF BEKANNTMACHUNG ENTSPRECHEND ART. 5 ABS. 1 LIT. B) UND ABS. 3 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 SOWIE ART. 2 ABS. 3 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) NR. 2016/1052 // AKTIENRÜCKKAUF - 9. ZWISCHENMELDUNG UND ABSCHLUSSMELDUNG BERLIN, 11. FEBRUAR 2019 // Im Zeitraum vom 1. Februar 2019 bis einschließlich 8. Februar 2019 wurden insgesamt 296.542 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufsprogramms der Zalando SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 10. Dezember 2018 entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. a) Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 10. Dezember 2018 mitgeteilt wurde. Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Website der Gesellschaft unter https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf veröffentlicht. Das Gesamtvolumen der im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 10. Dezember 2018 bis einschließlich 8. Februar 2019 erworbenen Aktien beläuft sich auf 1.900.000 Stück. Damit wurde die erste Tranche des Aktienrückkaufprogramms über EUR 50 Mio. am 8. Februar 2019 erfolgreich abgeschlossen. Die Aktienrückkäufe wurden durch ein unabhängiges Kreditinstitut über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) durchgeführt. Zalando SE
11.02.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Zalando SE |
Tamara-Danz-Straße 1 | |
10243 Berlin | |
Deutschland | |
Internet: | https://corporate.zalando.de |
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