Stellungnahme der ZEAL Network SE: Übernahmeangebot für Lotto24 erfordert
Hauptversammlung am 18 Januar - keine Vertagung möglich

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Stellungnahme der ZEAL Network SE: Übernahmeangebot für Lotto24 erfordert
Hauptversammlung am 18 Januar - keine Vertagung möglich

10.01.2019 / 12:52
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Pressemitteilung

Stellungnahme der ZEAL Network SE: Übernahmeangebot für Lotto24 erfordert
Hauptversammlung am 18 Januar - keine Vertagung möglich

(London, 10. Januar 2019)

Die ZEAL Network SE ("ZEAL"), stellt hiermit angesichts der jüngsten
Kommentare der Lottoland Holdings ("Lottoland") in den Medien, in denen
diese die Vertagung der für den 18. Januar 2019 einberufenen
Hauptversammlung fordert, für ihre Aktionäre klar: Falls die Aktionäre auf
der Hauptversammlung einer solchen Vertagung wie vorgeschlagen zustimmen
würden, würde diese aufgrund der Maßgaben des deutschen Übernahmerechts
zum
Scheitern der angekündigten Übernahme der Lotto24 AG ("Lotto24") und zu
einer Sperrfrist für ein mögliches neues Übernahmeangebot von 12 Monaten
führen.

Im Gegensatz zur Darstellung von Lottoland könnten die ZEAL-Aktionäre daher
nicht zwischen der Lotto24-Transaktion und einer Transaktion wählen, die
Lottoland in Zukunft möglicherweise vorschlagen könnte.

Aktionäre sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass die vorgeschlagene
Vertagung der Hauptversammlung zum Zwecke der Prüfung eines alternativen und
nicht näher spezifizierten Angebots, das möglicherweise ganz ausbleiben oder
nicht durchführbar sein oder keine Unterstützung der Regulierungsbehörden
erhalten könnte, den Abbruch einer vereinbarten Transaktion bedeuten würde,
die voraussichtlich einen erheblichen Mehrwert für die ZEAL-Aktionäre
schaffen wird und die den jüngsten Entwicklungen im regulatorischen Umfeld
in Deutschland Rechnung trägt.

Dr. Helmut Becker, Vorstandsvorsitzender von ZEAL, kommentierte: "Es liegen
derzeit keine weiteren Vorschläge auf dem Tisch, die die Aktionäre in
Erwägung ziehen könnten, und es gibt keine belastbaren Anzeichen, dass
ernsthafte alternative Angebote zu erwarten sind. Bis zum 18. Januar, an dem
unsere Hauptversammlung wie geplant stattfinden wird, sind wir offen für
Diskussionen über ernsthafte Vorschläge. Allerdings sind seit der
Veröffentlichung unserer Übernahmeabsicht bereits sieben Wochen vergangen,
und die Hauptversammlung ist bereits zum Ende des regulatorischen
Zeitrahmens angesetzt. Unser Vorschlag zur Wiedervereinigung von ZEAL und
Lotto24 hat die überzeugendste strategische Logik, bietet die beste
Gelegenheit für nachhaltiges Wachstum und schafft den größten Wert für
die
ZEAL-Aktionäre."

Pressekontakt:

Medien:
Matt Drage
Head of Corporate Communications, ZEAL Network
T: +44 (0)7976 872 861
matt.drage@zeal-network.co.uk

Lutz Golsch, FTI Consulting
T: +49 69 920 37 110
M: +49 173 6517710
lutz.golsch@fticonsulting.com

Investoren:
Frank Hoffmann
Investor Relations Manager, ZEAL Network
T: +44 (0) 20 3739 7123
frank.hoffmann@zeal-network.co.uk

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zum Verkauf
oder zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Wertpapieren der Lotto24 AG
("Lotto24") oder der ZEAL Network SE ("ZEAL") dar. Die endgültigen
Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende
Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage
mitgeteilt werden. ZEAL behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und
Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den hier dargestellten
Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Lotto24
wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im
Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden
Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie
wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den
rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das
Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst
oder gewährt.

ZEAL-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S.
Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") registriert. Aus
diesem Grund dürfen die ZEAL-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen,
nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft
werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es
findet kein öffentliches Angebot in den USA statt.

Soweit in dieser Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen
sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Sie sind
durch die Worte 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen',
'anstreben', 'davon ausgehen', 'planen' und ähnliche Wendungen
gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder
gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von ZEAL und der mit ZEAL gemeinsam
handelnden Personen, zum Beispiel hinsichtlich der möglichen Folgen des
Angebots für Lotto24 und die verbleibenden Aktionäre von Lotto24 oder
zukünftiger Finanzergebnisse von Lotto24, zum Ausdruck. Die
zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,
Schätzungen und Prognosen, welche ZEAL und die mit ihr gemeinsam handelnden
Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage
über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen
Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und
gewöhnlich nicht im Einflussbereich von ZEAL oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen
abweichen können.

Diese Mitteilung und alle in diesem Zusammenhang veröffentlichten
Materialien sind nicht zur vollständigen oder teilweisen, direkten oder
indirekten Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe in den, innerhalb
der oder aus den USA oder anderen Ländern bestimmt, in denen eine solche
Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe eine Verletzung der relevanten
rechtlichen Bestimmungen dieser Länder darstellen würde oder nicht an
Personen gerichtet oder zur Weitergabe an bzw. zur Nutzung durch solche
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Landes oder anderem Hoheitsgebiet sind, oder sich dort aufhalten, in dem die
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