Am 4. Mai 2019 findet die ordentliche Generalversammlung der Zuger Kantonalbank statt. Unter anderem stimmen die Aktionäre auch über das totalrevidierte Gesetz über die Zuger Kantonalbank und die neuen Statuten ab.

Das aktuell geltende Gesetz über die Zuger Kantonalbank aus dem Jahr 1973 entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Dies betrifft vor allem die Anpassungsfähigkeit an sich verändernde rechtliche Rahmenbedingungen und die Rechtssicherheit punkto bundesgesetzlicher Grundlage im Bankengesetz.

Der Kantonsrat hat das totalrevidierte Gesetz am 29. November 2018 verabschiedet. Die Statuten liegen wie bei einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft ausschliesslich in der Kompetenz der Generalversammlung. Stimmt die Generalversammlung dem totalrevidierten Gesetz und den Statuten zu, treten diese per 1. Januar 2020 in Kraft.

Einladung zur Generalversammlung 2019

Medienmitteilung

Auskunft
Bruno Bonati, Präsident des Bankrats
Zuger Kantonalbank, Bahnhofstrasse 1, 6301 Zug
Telefon 041 709 18 25
bruno.bonati@zugerkb.ch

Zuger Kantonalbank AG veröffentlichte diesen Inhalt am 26 März 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 26 März 2019 19:18:06 UTC.

Originaldokumenthttps://www.zugerkb.ch/die-zugerkb/medien/medienmitteilungen/alle-mm-des-aktuellen-jahres/medienmitteilungen/2019/03/26/publikation-der-traktanden-und-antraege-zur-generalversammlung

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