Ja zum Anrecht auf einen Medikationsplan

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Ja zum Anrecht auf einen Medikationsplan

25.01.2019 / 16:17

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Frauenfeld, 25. Januar 2019

Medienmitteilung

Ja zum Anrecht auf einen Medikationsplan

Zur Rose begrüsst, dass Bundesrat und Parlament ein gesetzliches Anrecht auf
einen Medikationsplan schaffen wollen. Die Sicherstellung der korrekten
Medikamenteneinnahme und der Therapietreue sind Voraussetzung für einen
optimalen Therapieverlauf. Die Massnahme fördert die Qualität in der
Gesundheitsversorgung.

Die Gesundheitskommission (SGK-N) des Nationalrates empfiehlt ihrem Rat, die
Mo. 18.3512 «Recht auf einen Medikationsplan» gemäss Bundesrat und
Ständerat
zu überweisen. Mit dem geforderten Anrecht auf einen Medikationsplan wird
ein Instrument geschaffen, das eine vollständige Übersicht über die
Medikation eines Patienten ermöglicht und die rasche Verfügbarkeit dieser
Informationen im Bedarfsfall gewährleistet. Zur Rose begrüsst dies und
fordert die Nationalräte auf, diesen qualitätsfördernden Schritt ebenfalls
zu tun.

Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium hält fest: 2.2 Millionen
Menschen in der Schweiz sind chronisch krank, und ein Fünftel der über
50jährigen leidet gleichzeitig an mehreren chronischen Krankheiten. Zur
Behandlung sind oft mehrere Medikamente notwendig, wobei es häufig zu
Fehlern bei der Medikamenteneinnahme kommt. Für Patienten hat dies teilweise
gravierende Folgen und führt zu zusätzlichen Behandlungsschritten oder gar
zu einer Spitaleinweisung. Die Anzahl Einweisungen in Schweizer Spitäler
aufgrund medikamentenbedingter Probleme schätzt die Stiftung für
Patientensicherheit auf 20'000 pro Jahr: All dies verteuert die Behandlung
und führt zu unnötigen, hohen Folgekosten für das Gesundheitswesen.

Schafft das Parlament ein gesetzliches Anrecht auf einen Medikationsplan,
macht es einen konkreten Schritt hin zu einer Erhöhung der
Patientensicherheit und einer Reduktion der Folgekosten aufgrund von
Fehlmedikation. Damit kann auch die Implementierung und breite Anwendung des
elektronischen Patientendossiers unterstützt werden. Die Mo. 18.3512 ist
deshalb sinnvoll und wichtig: Ein elektronisch gestützter Medikationsplan
ist ein wesentlicher Baustein der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS).
Richtig führte Motionär Hans Stöckli aus: «Je besser man die Medikation
steuert, desto weniger Fehler geschehen. Ein Medikationsplan, das heisst
eine Übersicht über alle verschriebenen und eingenommenen Medikamente, ist
eine effektive Voraussetzung für eine gute Medikation.»

Zur Rose setzt sich seit langem dafür ein, dass Verschreibungssicherheit,
Verschreibungsqualität und Therapietreue zum Wohle der Patienten verbessert
werden und bietet entsprechende Dienstleistungen an. Dazu gehören
beispielsweise die elektronische Rezeptübermittlung, die individuelle
Medikamentenverblisterung oder auch Kooperationen im Rahmen von Managed Care
Lösungen, die den elektronischen Austausch des Medikationsplans zwischen
verschiedenen Leistungserbringern vorsehen.

Kontakt:
Zur Rose: Pascale Ineichen, Mediensprecherin
Direktwahl +41 52 724 08 18
E-Mail: media@zurrose.com

Zur Rose Suisse AG

Zur Rose Suisse AG, eine Tochtergesellschaft der Zur Rose Group AG, ist eine
der führenden Versandapotheken und Ärztegrossistinnen in der Schweiz. Mit
ihrem Geschäftsmodell bietet sie eine qualitativ hochwertige, sichere und
kostengünstige pharmazeutische Versorgung und leistet damit einen Beitrag
zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen. Sie zeichnet sich zudem aus
durch die stetige Weiterentwicklung digitaler Services im Bereich
Arzneimittelmanagement, um die Therapiesicherheit zu erhöhen.
Zur Rose Group ist die grösste Versandapotheke Europas. Weitere
Informationen unter zurrosegroup.com.


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Ende der Medienmitteilung

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   Sprache:        Deutsch
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