Zur Rose Group: Anklageerhebung im Zusammenhang mit dem Versand rezeptfreier Medikamente und der
elektronischen Rezeptierung

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EQS Group-News: Zur Rose Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Zur Rose Group: Anklageerhebung im Zusammenhang mit dem Versand rezeptfreier
Medikamente und der elektronischen Rezeptierung

03.05.2020 / 07:00

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Medienmitteilung

Verwaltungsrat der Zur Rose-Gruppe stellt sich geschlossen hinter CEO Walter
Oberhänsli

Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau erhebt gegen Walter Oberhänsli
Anklage im Zusammenhang mit dem Versand rezeptfreier Medikamente und der
elektronischen Rezeptierung

Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat Anklage gegen Walter Oberhänsli in
seiner Eigenschaft als CEO der Zur Rose-Gruppe erhoben. Die Anklage stützt
sich auf eine Strafanzeige von Pharmasuisse und betrifft zwei verschiedene
Sachverhalte: den Versand von rezeptfreien Medikamenten und Entschädigungen
für elektronisch rezeptierende Ärzte zwischen 2010 und 2015. Der
Verwaltungsrat weist die Anschuldigungen gegen seinen CEO entschieden zurück
und hat angekündigt, Walter Oberhänsli in der Abwehr der gegen ihn erhobenen
Vorwürfe uneingeschränkt zu unterstützen und seine Integrität zu
schützen.

Versand rezeptfreier Medikamente
2011 hatte Zur Rose einen sicheren, effizienten und kostengünstigen Versand
für rezeptfreie Medikamente (OTC) eingeführt. Zuständig für die
Ausstellung
der ärztlichen Verschreibungen war ein unabhängiges, auf die
telemedizinische Untersuchung von Patientinnen und Patienten spezialisiertes
Unternehmen. Am 29. September 2015 hat das Bundesgericht entschieden, dass
dieser von Zur Rose praktizierte und vom Kantonsapotheker freigegebene
Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten gemäss dem Gesetz verboten sei.
Noch gleichentags hat Zur Rose den OTC-Versand eingestellt. Die praktischen
Auswirkungen des bundesgerichtlichen Urteils sind, dass für den Versand
aller Arzneimittel immer ein ärztliches Rezept erforderlich ist, das auf
Grundlage eines persönlichen Kontaktes mit einem Arzt ausgestellt wird. Dies
gilt auch für Medikamente, die durch jede stationäre Apotheke oder Drogerie
ohne Rezept abgegeben werden dürfen, wie beispielsweise eine
Bepanthen-Salbe, einen Kamillosan-Mundspray oder ein Voltaren-Gel.

Zusammenarbeit mit Ärzten zur Förderung der elektronischen Rezeptierung
Zur Rose ist Pionier in der Einführung des elektronischen Rezepts. Sie
machte es bereits vor rund 20 Jahren und damit weit vor der Einführung des
elektronischen Patientendossiers zum Standard. Anders als das Papierrezept
lässt die elektronische Verschreibung keinen Interpretationsspielraum zu,
ist fälschungssicher und erhöht die Patientensicherheit. Viele Patienten,
gerade chronisch kranke, gehbehinderte oder altersschwache Personen,
wünschen darüber hinaus den kostengünstigen Medikamentenversand von Zur
Rose, die ihnen das bestellte Medikament direkt nach Hause liefert.
Die Ärzte erbringen mit der elektronischen Verschreibung einen wichtigen
Beitrag, um den Versandhandel günstiger, sicherer und effizienter zu machen.
Zur Rose hat diese Ärzte für ihren Aufwand angemessen entschädigt. Der
verbleibende Teil der Einsparungen dieses Vertriebsmodells - über 80 Prozent
- kam indessen den Krankenversicherern und damit den Prämienzahlern in Form
von Vergünstigungen zugute. Denn im Gegensatz zu den stationären Apotheken
verzichtet Zur Rose auf Taxen für Bezugs- und Medikamenten-Checks und
gewährt überdies Rabatte. Die dadurch erzielten Einsparungen für das
Gesundheitssystem lagen in den letzten 10 Jahren kumuliert bei rund 100
Millionen Franken. Am 7. Juli 2014 hat das Bundesgericht Zur Rose dennoch
untersagt, die Ärzte für die elektronische Erfassung von Rezeptdaten zu
entschädigen. Gleichentags hat Zur Rose die Entschädigungen eingestellt.

Da die beanstandete Geschäftstätigkeit bereits vor fünf Jahren eingestellt
wurde, schliesst die Zur Rose-Gruppe einen Einfluss des Verfahrens auf die
aktuelle Geschäftsentwicklung aus.

Verwaltungsrat stellt sich uneingeschränkt hinter seinen CEO
«Zur Rose verstand sich stets und versteht sich auch weiterhin als
Protagonistin einer zeitgemässen, sicheren und kostendämpfenden Art der
Medikamentenversorgung», sagt Verwaltungsratspräsident Prof. Stefan
Feuerstein. «Diese juristische Attacke gegen unseren CEO durch Kreise, die
den technologischen Wandel mit all seinen unbestrittenen Vorteilen allein
zur Verteidigung ihrer wirtschaftlichen Individualinteressen aufhalten
wollen - und dies über fünf Jahre nach Beendigung des beanstandeten
Verhaltens -, erachte ich als grotesk. Dies umso mehr, als die kantonalen
Behörden und Gerichte das Vorgehen unseres CEOs zuvor wiederholt als
zulässig eingestuft hatten. Walter Oberhänsli ist ein ausgezeichneter und
höchst integrer Unternehmer; wir werden seinen guten Ruf in jeder Hinsicht
schützen.»

Kontakt für Analysten und Investoren
Marcel Ziwica, Chief Financial Officer
E-Mail: ir@zurrose.com, Telefon: +41 58 810 11 49

Kontakt für Medien
Lisa Lüthi, Head of Group Communications
E-Mail: media@zurrose.com, Telefon: +41 52 724 08 14

Zur Rose-Gruppe

Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist Europas grösste E-Commerce-Apotheke und
eine der führenden Ärztegrossistinnen in der Schweiz. Darüber hinaus
betreibt sie den in Südeuropa führenden Marktplatz für apothekenübliche
Gesundheits- und Pflegeprodukte. Das Unternehmen ist international mit
starken Marken präsent, unter anderem mit Deutschlands bekanntester
Apothekenmarke DocMorris. Zur Rose beschäftigt an ihren Standorten in der
Schweiz, Deutschland, den Niederlanden, Spanien und Frankreich über 1'800
Mitarbeitende. 2019 erwirtschaftete sie einen Umsatz von 1'569 Millionen
Franken (inklusive medpex) bei rund 7 Millionen aktiven Kunden in
Kernmärkten Europas.

Mit ihrem Geschäftsmodell bietet die Zur Rose-Gruppe eine qualitativ
hochwertige, sichere und kostengünstige pharmazeutische Versorgung. Sie
zeichnet sich zudem aus durch die stetige Weiterentwicklung digitaler
Services im Bereich Arzneimittelmanagement unter Verwendung von
KI-gestützten Anwendungen und neuen Technologien. Darüber hinaus treibt Zur
Rose die Positionierung als umfassende Gesundheitsdienstleisterin aktiv
voran. Mit dem Aufbau einer digitalen Gesundheitsplattform - das Zur
Rose-Ökosystem - vernetzt sie Produkte, Dienstleistungen und digitale
Services von qualifizierten Anbietern. Die Leistung von Zur Rose wird es
sein, diese Angebote zu den Kunden und Patienten zu bringen und eine
relevante Selektion vorzunehmen. Ziel ist es, die Menschen lückenlos zu
begleiten und zu befähigen, die eigene Gesundheit mit Produkten und
digitalen Lösungen optimal zu managen.

Die Aktien der Zur Rose Group AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert
(Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker ROSE). Weitere Informationen unter
zurrosegroup.com.


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Ende der Medienmitteilung

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Zur Rose Group AG
                   Walzmühlestrasse 60
                   8500 Frauenfeld
                   Schweiz
   Telefon:        +41 52 724 08 14
   Internet:       www.zurrosegroup.com
   ISIN:           CH0042615283
   Börsen:         SIX Swiss Exchange
   EQS News ID:    1034941



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1034941 03.05.2020

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