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Ja zum Anrecht auf einen Medikationsplan

25.01.2019 / 16:17


Frauenfeld, 25. Januar 2019

Medienmitteilung

Ja zum Anrecht auf einen Medikationsplan

Zur Rose begrüsst, dass Bundesrat und Parlament ein gesetzliches Anrecht auf einen Medikationsplan schaffen wollen. Die Sicherstellung der korrekten Medikamenteneinnahme und der Therapietreue sind Voraussetzung für einen optimalen Therapieverlauf. Die Massnahme fördert die Qualität in der Gesundheitsversorgung.

Die Gesundheitskommission (SGK-N) des Nationalrates empfiehlt ihrem Rat, die Mo. 18.3512 «Recht auf einen Medikationsplan» gemäss Bundesrat und Ständerat zu überweisen. Mit dem geforderten Anrecht auf einen Medikationsplan wird ein Instrument geschaffen, das eine vollständige Übersicht über die Medikation eines Patienten ermöglicht und die rasche Verfügbarkeit dieser Informationen im Bedarfsfall gewährleistet. Zur Rose begrüsst dies und fordert die Nationalräte auf, diesen qualitätsfördernden Schritt ebenfalls zu tun.

Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium hält fest: 2.2 Millionen Menschen in der Schweiz sind chronisch krank, und ein Fünftel der über 50jährigen leidet gleichzeitig an mehreren chronischen Krankheiten. Zur Behandlung sind oft mehrere Medikamente notwendig, wobei es häufig zu Fehlern bei der Medikamenteneinnahme kommt. Für Patienten hat dies teilweise gravierende Folgen und führt zu zusätzlichen Behandlungsschritten oder gar zu einer Spitaleinweisung. Die Anzahl Einweisungen in Schweizer Spitäler aufgrund medikamentenbedingter Probleme schätzt die Stiftung für Patientensicherheit auf 20'000 pro Jahr: All dies verteuert die Behandlung und führt zu unnötigen, hohen Folgekosten für das Gesundheitswesen.

Schafft das Parlament ein gesetzliches Anrecht auf einen Medikationsplan, macht es einen konkreten Schritt hin zu einer Erhöhung der Patientensicherheit und einer Reduktion der Folgekosten aufgrund von Fehlmedikation. Damit kann auch die Implementierung und breite Anwendung des elektronischen Patientendossiers unterstützt werden. Die Mo. 18.3512 ist deshalb sinnvoll und wichtig: Ein elektronisch gestützter Medikationsplan ist ein wesentlicher Baustein der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Richtig führte Motionär Hans Stöckli aus: «Je besser man die Medikation steuert, desto weniger Fehler geschehen. Ein Medikationsplan, das heisst eine Übersicht über alle verschriebenen und eingenommenen Medikamente, ist eine effektive Voraussetzung für eine gute Medikation.»

Zur Rose setzt sich seit langem dafür ein, dass Verschreibungssicherheit, Verschreibungsqualität und Therapietreue zum Wohle der Patienten verbessert werden und bietet entsprechende Dienstleistungen an. Dazu gehören beispielsweise die elektronische Rezeptübermittlung, die individuelle Medikamentenverblisterung oder auch Kooperationen im Rahmen von Managed Care Lösungen, die den elektronischen Austausch des Medikationsplans zwischen verschiedenen Leistungserbringern vorsehen.

Kontakt:
Zur Rose: Pascale Ineichen, Mediensprecherin

Direktwahl +41 52 724 08 18
E-Mail: media@zurrose.com

Zur Rose Suisse AG

Zur Rose Suisse AG, eine Tochtergesellschaft der Zur Rose Group AG, ist eine der führenden Versandapotheken und Ärztegrossistinnen in der Schweiz. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet sie eine qualitativ hochwertige, sichere und kostengünstige pharmazeutische Versorgung und leistet damit einen Beitrag zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen. Sie zeichnet sich zudem aus durch die stetige Weiterentwicklung digitaler Services im Bereich Arzneimittelmanagement, um die Therapiesicherheit zu erhöhen.
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