Die erste Runde von Lizenzen für Stablecoin-Emittenten in Hongkong wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres vergeben, teilte die Hong Kong Monetary Authority (HKMA) am Dienstag bei einem Pressebriefing mit.
Das Stablecoin-Gesetz Hongkongs soll am 1. August in Kraft treten.
Der Markt hatte zuvor erwartet, dass die ersten Emittentenlizenzen noch in diesem Jahr vergeben werden könnten. Die Äußerungen am Dienstag verdeutlichten jedoch die vorsichtige Haltung der de-facto-Zentralbank der Stadt.
Darryl Chan, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der HKMA, betonte, dass in der ersten Runde nur ,,eine Handvoll" Lizenzen vergeben werde.
Seitdem Hongkong im Mai das Stablecoin-Gesetz verabschiedet hat, haben Anleger verstärkt in kryptobezogene Aktien investiert, um den Status der Stadt als globales Zentrum für digitale Vermögenswerte zu stärken.
Die Aktien von Guotai Junan International sind um 450% gestiegen, nachdem der Broker im vergangenen Monat mitteilte, dass er eine behördliche Genehmigung in Hongkong erhalten hat, um Dienstleistungen für den Handel mit Kryptowährungen anzubieten.
Die HKMA hat zuletzt verstärkt auf die Risiken hingewiesen, die mit der zunehmenden Überhitzung des Stablecoin-Marktes einhergehen.
In einer Stellungnahme am Dienstag erinnerte die HKMA die Marktteilnehmer daran, ,,bei öffentlichen Äußerungen gebührende Vorsicht walten zu lassen und darauf zu verzichten, Aussagen zu machen, die falsch interpretiert werden könnten oder unrealistische Erwartungen schaffen".
Bis Dienstag sei von der HKMA noch keine Stablecoin-Lizenz ausgestellt worden, hieß es weiter.
Institutionen, die an einer Emittentenlizenz interessiert sind, können die Angelegenheit bis spätestens 31. August mit der HKMA besprechen; die Frist für die erste Antragsrunde endet am 30. September, teilte die HKMA mit.
Die bislang mit der HKMA im Gespräch stehenden Institutionen prüfen laut Chan überwiegend Stablecoins, die an den HKD oder USD gekoppelt sind.
Er ergänzte, dass Stablecoins, die durch Offshore-Yuan gedeckt sind, ihre Anwendungsfälle sowie die als Reserve genutzten Vermögenswerte eindeutig angeben müssen.




















