APA ots news: FISK-FISKALPROGNOSE 2022 bis 2026: JAHRESBERICHT UND EMPFEHLUNGEN DES
FISKALRATES

Konjunkturgerechte Rückführung der gegenwärtig expansiven  
Fiskalpolitik zur Wiedererlangung fiskalpolitischer Spielräume 
empfohlen 

Wien (APA-ots) - Der Fiskalrat errechnet in seiner aktuellen Prognose  
trotz der erwarteten wirtschaftlichen Eintrübung einen Rückgang des 
Budgetdefizits von 3,2% des BIP (2022) auf 2,0% des BIP im Jahr 2023. 
Ausschlaggebend dafür sind die robuste Entwicklung des Arbeitsmarktes 
und des (nominellen) privaten Konsums, der Wegfall von temporären 
wirtschaftspolitischen Maßnahmen (u. a. COVID-19-Maßnahmen, 
strategische Gasreserve) und die vorübergehende Einhebung der 
Energiekrisenbeiträge von Energieunternehmen. "Die strukturell 
wirkenden Indexierungen des Einkommensteuergesetzes und der Familien- 
und Studienbeihilfe sowie einsetzende Maßnahmen der ökosozialen 
Steuerreform schwächen diese Verbesserung deutlich ab", so Christoph 
Badelt, Präsident des Fiskalrates. In den Folgejahren bestimmt die 
Dynamik der Staatsausgaben für soziale Sachleistungen, 
Landesverteidigung und Zinsendienst die Entwicklung des 
Finanzierungssaldos, der auch mittelfristig deutlich negativ bleibt. 
Trotz dieser ausgeprägt expansiven Ausrichtung der Budgetpolitik über 
den gesamten Prognosehorizont geht die Schuldenquote - ungeachtet der 
Erhöhung der Staatsschulden - kontinuierlich zurück (2021: 82,3%; 
2026: 73,2% des BIP). Diese Entwicklung ist aber mit Vorsicht zu 
interpretieren, da die sich verbessernde fiskalische Situation 
ausschließlich auf das inflationsbedingt hohe nominelle 
Wirtschaftswachstum zurückzuführen ist. 

Anhaltende Budgetbelastung: auf COVID-19-Unterstützungsleistungen 
folgen Anti-Teuerungsmaßnahmen 

Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie sind zwar 
rückläufig, aber mit einem Volumen in Höhe von 8,0 Mrd Euro im Jahr 
2022 weiterhin deutlich budgetwirksam. Zudem wurden etliche Maßnahmen 
zur Abfederung der außergewöhnlich hohen Preisdynamik sowie zur 
Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei fossilen Brennstoffen 
gesetzt. Diese schlagen 2022 gemeinsam mit dem Inkrafttreten der 
ökosozialen Steuerreform und anderer Beschlüsse mit weiteren 24,1 Mrd 
Euro zu Buche, sodass insgesamt das bereits sehr hohe Volumen 
wirtschaftspolitischer Interventionen des Vorjahres (2021: 30,6 Mrd 
Euro) noch um 1,5 Mrd Euro übertroffen wird. 

Hohe Inflation prägt Einnahmenwachstum, aber auch Ausgabendynamik ab 
dem Jahr 2022 

Trotz einsetzender konjunktureller Abkühlung ab Mitte 2022 bleibt der 
Zuwachs der Staatseinnahmen (+9,0%) hoch. Die hohe Inflation, die 
höheren Lohnabschlüsse, der solide private Konsum und die stabile 
Beschäftigung führen auch im Jahr 2023 zu einem hohen 
Einnahmenwachstum (+7,3%), das zudem vorübergehende Mehreinnahmen 
durch die Energiekrisenbeiträge widerspiegelt. Allerdings wirken ab 
dem Jahr 2023 auch strukturelle Maßnahmen einnahmenreduzierend. Dazu 
zählen v. a. die zweite Ausbaustufe der ökosozialen Steuerreform 
sowie die Inflationsindexierung des Einkommensteuergesetzes. Nach dem 
Auslaufen bzw. dem Rückgang temporärer wirtschaftspolitischer 
Maßnahmen im Jahr 2024 (Anti-Teuerung, COVID-19) entwickeln sich die 
Staatseinnahmen in den Folgejahren annähernd im Gleichklang mit dem 
nominellen BIP. 

Aufgrund der weitgehenden Neutralisierung der budgetären Wirkung 
wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf der Ausgabenseite wird das 
Ausgabenwachstum 2022 (+3,8% im Jahresabstand) vorrangig durch 
automatische Indexierungen von Sozialleistungen (Pensionsausgaben und 
Pflegegeld) und Lohnerhöhungen der öffentlich Bediensteten bestimmt. 
Während sich in diesen Bereichen die hohe Inflation aber erst 
zeitverzögert niederschlägt, führt der starke Anstieg der Inflation 
2022 v. a. im Fall der Vorleistungen (+1,3 Mrd Euro) bereits im 
gleichen Jahr zu deutlichen Ausgabenerhöhungen. Im Jahr 2023 
überträgt sich die hohe Inflation schließlich auch auf die 
bedeutenden Ausgabenkategorien, wie Pensionen und 
Arbeitnehmerentgelte, sodass die Staatsausgaben im Jahr 2023 - trotz 
des Ausgabenrückgangs aufgrund des Auslaufens temporärer Maßnahmen im 
Zusammenhang mit COVID-19 und der Teuerung - um 4,7% gegenüber dem 
Vorjahr steigen. Mittelfristig geht das Ausgabenwachstum wieder 
zurück, bleibt aber in Einzelbereichen (z. B. soziale Sachleistungen, 
im Speziellen für Gesundheit und Pflege sowie Bruttoinvestitionen) 
erhöht. 

Erfüllung der Maastricht-Kriterien ab dem Jahr 2023, allerdings hilft 
inflationsbedingt hohes nominelles BIP-Wachstum 

Nach einer Überschreitung der Defizitobergrenze von 3% des BIP im 
Jahr 2022 werden ab dem Jahr 2023 nach der aktuellen 
FISK-Herbstprognose und unter Zugrundelegung der 
No-policy-change-Annahme beide Maastricht-Kriterien 
(Defizitobergrenze von 3% des BIP und rasche Rückführung der 
Staatsschuldenquote) erfüllt. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen 
multiplen Krisensituation ist davon auszugehen, dass die Europäische 
Kommission ihre bisherige EU-weite Vorgangsweise beibehält, kein 
Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits (ÜD-Verfahren) 
einzuleiten. 

Wiedererlangung fiskalpolitischer Spielräume und nachhaltige 
Absicherung durch Strukturreformen 

"Zur Wiedererlangung fiskalpolitischer Spielräume ist eine 
konjunkturgerechte Rückführung der expansiven Fiskalpolitik sowie 
eine planmäßige Rückführung temporärer Unterstützungsleistungen

unerlässlich", so Fiskalratspräsident Badelt. Es brauche ein 
Gesamtkonzept für die langfristige Stabilisierung der öffentlichen 
Finanzen einschließlich der Gegenfinanzierung von Krisenmaßnahmen. 
Investitionen in Zukunftsbereiche (v. a. grüne und digitale 
Transformation), zielgerichtete Bildungs- und 
Qualifizierungsoffensiven sowie strukturelle Reformen, insbesondere 
zur gebietskörperschaftlichen Aufgaben- und 
Finanzierungsentflechtung, spielen zur langfristigen Absicherung der 
fiskalischen Nachhaltigkeit eine bedeutende Rolle und sollten 
forciert werden. 

Zielorientierte, rasche Finanzausgleichsverhandlungen auch zur 
Anknüpfung für verstärkte bundesstaatliche Koordination 

Die anstehenden Verhandlungen zum Finanzausgleich 2024 sollen genutzt 
werden, um v. a. innerstaatliche Finanzierungsströme und 
gebietskörperschaftsübergreifende Aufgaben zu entflechten, die 
Aufgabenorientierung zu stärken und eine gesamtstaatliche 
Förderungsstrategie zu entwickeln. Letztere ist erforderlich, um 
unbeabsichtigte Mehrfachförderungen und gegenläufige Anreizwirkungen 
von Maßnahmen zu vermeiden. Zudem ist eine stärkere Ausschöpfung des 
Potenzials ressort- und gebietskörperschaftsübergreifender 
Koordination und der Mechanismen zur Erhöhung von Transparenz, 
Effektivität und Wirkungsorientierung der Haushaltsführung 
anzustreben. 

Neue Ausgabenregel gemäß EK-Vorschlag zu begrüßen; strukturellen 
Saldo als Orientierungs- und Analysegröße beibehalten 

Die österreichische Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass 
der Prozess zur Reform des EU-Fiskalrahmens rasch abgeschlossen wird. 
Wenngleich die stärkere Rolle der Ausgabenregel gemäß EK-Vorschlag 
aufgrund ihrer mittelfristigen Ausrichtung und höheren 
Steuerungsrelevanz vom Fiskalrat begrüßt wird, sollte der 
strukturelle Budgetsaldo als wichtige budgetpolitische Orientierungs- 
und Analysegröße eines konjunkturgerechten Fiskalrahmens erhalten 
bleiben. Zudem sollte die Mitwirkung der nationalen Fiskalräte v. a. 
bei der Ex-ante- und Ex-post-Betrachtung zukünftiger 
Fiskalstrukturpläne sichergestellt werden. 

Presseunterlagen, Jahresbericht und Empfehlungen unter Fiskalrat - 
Presseinformationen: 
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Rückfragehinweis: 
   Fiskalrat Austria 
   Büro des Fiskalrats 
   +43-1-40420/7473 
   office@fiskalrat.at 
   www.fiskalrat.at 

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OTS0034    2022-12-12/10:00