KARLSRUHE/KÖLN (dpa-AFX) - Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur vorläufigen Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro begrüßt. "Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen", sagte Buhrow am Donnerstag. "Wir danken dem Gericht für die zügige Beratung und begrüßen die eindeutige Entscheidung zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit. Der Beschluss steht in Kontinuität mit der bewährten Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte." Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags müsse frei von politischen Interessen erfolgen.

Buhrow, der auch Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR) ist, betonte zugleich, dass man weiter die laufende Diskussion um die Reform des öffentlich-rechtlichen Auftrags konstruktiv begleiten und mitgestalten werde.

Das Bundesverfassungsgericht ordnete die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss rückwirkend seit 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert, die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk./rin/DP/mis