KARLSRUHE (AFP)--Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (10.45 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung darüber, ob Werbung für eine Fernbehandlung per App durch Ärzte in der Schweiz erlaubt ist. Es geht um eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen eine private Krankenversicherung. Die Kasse bewarb eine digitale Behandlung, bei der die Patienten nicht in die Praxis gehen müssen. (Az. I ZR 146/20)

Zwar trat inzwischen das Digitalversorgungsgesetz in Kraft, das einige digitale Angebote im Gesundheitswesen vorsieht. Dennoch entschied das Oberlandesgericht München 2020, das die Werbung rechtswidrig sei. Nun muss der BGH über die Revision der Krankenkasse urteilen.

Kontakt zum Autor: maerkte.de@dowjones.com

DJG/flf

(END) Dow Jones Newswires

December 08, 2021 23:55 ET (04:55 GMT)